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Hasbro: Erfolg gegen Beyblade Nachahmung

Hasbro - Mai 2011

Im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung mit einem Vertreiber von an Beyblade angelehnten Produkten hat Hasbro einen klaren Erfolg verbucht:
Der Vertreiber der unter der Marke "Masterblade" vertriebenen Kreisel hat vor Gericht eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung abgegeben. Hierin hat er sich verpflichtet, die Kreisel in ihrer gegenwärtigen Aufmachung ab dem 6. Mai 2011 nicht mehr auszuliefern und zu bewerben.

In der Vergangenheit hatte Hasbro bereits mehrfach angekündigt, seine Marken notfalls auch juristisch vor sogenannten "Knock-offs" zu verteidigen und den Verbraucher somit vor Irreführung zu schützen. Das erfolgreiche Vorgehen gegen die Beyblade Nachahmung ist nur der erste Schritt in dieser Strategie, weitere Fälle zu Beyblade sind bereits anhängig. Auch andere Marken aus dem Hause Hasbro werden künftig konsequent gegen Rechtsverletzungen verteidigt, so Geschäftsführer Roger Balser.