Corona-Virus: Womit müssen Spielwarenhersteller rechnen und was ist zu tun?

Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie - Februar 2020

Das neuartige Corona-Virus (2019-nCoV) greift immer weiter um sich und zeigt inzwischen Auswirkungen in den internationalen Lieferketten. Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen und die chinesische Regierung Flugverbote ausgesprochen, Schiffspassagen storniert und ganze Städte unter Quarantäne gestellt hat, haben viele Unternehmen in China die Produktion eingestellt: Waren können nicht oder nur verspätet und zu erhöhten Frachtraten in den Transport gehen. Auch DVSI-Mitglieder sind bereits betroffen, obwohl der Höhepunkt der Pandemie noch nicht erreicht ist.

Spielwarenhersteller sollten jetzt aktiv werden, um keine notwendigen Handlungen zu versäumen und sich für zukünftige Streitigkeiten mit Lieferanten und Kunden zu wappnen:

Höhere Gewalt
Höhere Gewalt („Force Majeure“) bezeichnet zunächst lediglich ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes Ereignis wie Krieg oder Naturkatastrophen. Bei Vorliegen höherer Gewalt besteht ein Leistungshindernis für den Schuldner, der von seiner Leistungs- und Schadensersatzpflicht befreit wird und seinen Vergütungsanspruch verliert.

In China produzierende Spielwarenhersteller
Die SARS-Epidemie 2002/2003 wurde von chinesischen Gerichten und Schiedsgerichten überwiegend als Fall höherer Gewalt eingeordnet. Für das schon jetzt mehr Todesopfer als SARS fordernde Corona-Virus hat der Chinesische Rat zur Förderung des internationalen Handels (CCPIT) im Februar 2020 erstmals ein „Zertifikat über das Vorliegen höherer Gewalt durch das neuartige Corona-Virus (2019-nCoV)“ ausgestellt, welches gegenüber Kunden oder vor Gericht den Nachweis einer fehlenden Lieferverpflichtung bzw. fehlenden Verschuldens erleichtern kann. Die Ausstellung solcher Zertifikate kann beim CCPIT beantragt werden.

Spielwarenhersteller, die Ware aus China beziehen
Angesichts des – zeitlich nicht absehbaren – Ausbleibens von Warenlieferungen aus China sollten Spielwarenhersteller, die Waren aus China beziehen, prüfen, ob alternative Bezugsquellen existieren, ein Wechsel angesichts bestehender Kundenverträge sinnvoll erscheint und bestehende Verträge infolge der Lieferausfälle gelöst werden können.

Auch für den Umgang mit Abnehmern, die auf fristgerechte Lieferung bestellter Waren pochen, sind die bestehenden Verträge entscheidend: Diese können Force-Majeure-Klauseln und Leistungsverweigerungsrechte vorsehen oder wichtige Hinweise auf die Geschäftsgrundlage enthalten. Ist ein Warenbezug aus alternativen Bezugsquellen nur zu höheren Preisen möglich, können höhere Preise gegebenenfalls an die Kunden weitergegeben werden.

Da angesichts der Lieferausfälle droht, dass Kunden vom Vertrag zurücktreten, müssen sich Spielwarenhersteller schon heute gegen mögliche künftige Schadensersatzverlangen vorsehen.

Hilfe vom externen DVSI-Rechtsexperten
Der externe DVSI-Rechtsexperte, Rechtsanwalt Michael A. Berghofer, LL.M., hilft Spielwarenherstellern, bestehende Verträge zu prüfen und ihre Rechte gegenüber Lieferanten und Kunden zu wahren, berät zur Kommunikation mit den Vertragspartnern, zur Absicherung gegen mögliche Streitigkeiten und zur Beantragung von CCPIT-Zertifikaten.

Rechtsanwalt Berghofer erreichen Sie unter Tel. 089 20 500 85644 oder mb@berghofer-legal.de. Die telefonische Erstberatung ist für DVSI-Mitgliedsunternehmen kostenlos.