Einheitliches Patentgericht vor dem Aus?

Brandora Redaktion / Cohausz & Partner - März 2020

Großbritannien lehnt weitere Beteiligung ab

Die Pläne für ein Einheitliches Patentgericht (EPG) in Europa sind vorerst gescheitert. Die britische Regierung hat Ende Februar bekanntgegeben, dass sich Großbritannien nicht länger am EPG-System und auch nicht am damit verbundenen Gemeinschaftspatent beteiligen wird. Mit der Entscheidung distanziert sich das Land einmal mehr von der EU: „Die Beteiligung an einem Gericht, das EU-Recht anwendet und vom EuGH kontrolliert wird, ist nicht vereinbar mit unserem Ziel, eine unabhängige, sich selbst regierende Nation zu werden“, zitiert die Online-Plattform JUVE Patent einen Sprecher des Premierministers. Noch im November 2016 hatte das Vereinigte Königreich angekündigt, die Vorbereitungen zur Ratifizierung des Übereinkommens für das EPG trotz des angekündigten EU-Austritts fortzusetzen.

Die Abkehr Großbritanniens vom EPG bringt das Vorhaben nun einmal mehr ins Wanken. Damit wird Deutschland als Schauplatz wichtiger Patentverletzungsverfahren weiter aufgewertet. Auch die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Patentverletzungsverfahren wird vorerst nicht mehr durch die EPG-Pläne infrage gestellt. Bei den erwarteten hohen Kosten für Patentverletzungsverfahren vor dem EPG ist dies aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F) eine gute Nachricht für den deutschen Mittelstand: „Durch die vertretbaren Kosten und die Expertise der Gerichte hierzulande hat sich Deutschland als idealer Gerichtsstandort für Unternehmen unterschiedlichster Größe erwiesen“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F. Die Verfahren vor dem EPG wären deutlich stärker auf die Bedürfnisse großer Industrieunternehmen ausgerichtet gewesen.

Neben dem Brexit und dem Verzicht Großbritanniens auf eine weitere Beteiligung stellt auch die fehlende Ratifizierung durch Deutschland eine Hürde für das EPG dar. Grund hierfür sind anhängige Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. In ihnen geht es darum, ob das Europäische Patentabkommen (EPC) gegen das Grundgesetz verstößt. Sollten die Richter das bejahen, würde der Start des EPG in noch weitere Ferne rücken.