Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht für nichtig erklärt

Brandora Redaktion / Cohausz & Partner - März 2020

C&F: „Vereinheitlichung des Europäischen Patentrechts gescheitert“

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG) in seiner heutigen Sitzung für nichtig erklärt. Das EPGÜ-ZustG hätte Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht (EPG) übertragen. Es hätte eine materielle Verfassungsänderung bewirkt, ist aber vom Bundestag nicht mit der hierfür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden.

Das BVerfG entschied aufgrund einer Verfassungsbeschwerde und begründete seine Entscheidung damit, dass Bürgerinnen und Bürger zur Sicherung ihrer demokratischen Einflussmöglichkeiten im Prozess der europäischen Integration grundsätzlich ein Recht darauf haben, dass eine Übertragung von Hoheitsrechten nur in den vom Grundgesetz dafür vorgesehenen Formen erfolgt. Ein unter Verstoß hiergegen ergangenes Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag könne die Ausübung öffentlicher Gewalt durch die Europäische Union oder eine mit ihr in einem Ergänzungs- oder sonstigem besonderen Näheverhältnis stehende zwischenstaatliche Einrichtung nicht demokratisch legitimieren, heißt es in einer Pressemitteilung des BVerfG.

Die im März 2017 eingereichte Verfassungsbeschwerde hatte die deutsche Ratifizierung des EPGÜ zum Stillstand gebracht und das Vorhaben des EPG insgesamt infrage gestellt.

„Durch die Entscheidung des BVerfG ist das EPG nun auf absehbare Zeit mit einer recht erwartbaren Begründung gestoppt“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack. „Die geforderte Zwei-Drittel-Mehrheit könnte zwar theoretisch nachgeholt werden. Hierzu fehlt aber nach dem Brexit zumindest der politische Wille. Zudem stellt das Urteil auch klar, dass Großbritannien als Nicht-EU-Mitglied keinesfalls mehr am EPG-System teilnehmen kann. Auch wurde über weitere Nichtigkeitsgründe nicht abschließend entschieden. Damit ist die an sich wünschenswerte Vereinheitlichung des Europäischen Patentrechts dieses Mal wohl gescheitert.“