Kein 2G mehr für Spielwarengeschäfte in Bayern

Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels e.V. - Dezember 2021

BVS begrüßt Gerichtsbeschluss

BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt
(FOTO: BVS)
Spielwarengeschäfte dienen in Bayern der „Deckung des täglichen Bedarfs" und sind zukünftig nicht mehr an die 2G-Vorgabe gebunden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 17. Dezember 2021 beschlossen (hier der Link zum Beschluss auf der Website des Handelsverbands Bayern: www.hv-bayern.de/aktuelles/meldungen/2021-12-17-Gerichtsentscheidung-Spielwaren-dienen-dem-taeglichen-Bedarf.php).

Der Handelsverband Spielwaren begrüßt die Entscheidung der Richterinnen und des Richters in Bayern und fordert ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Weitere Spielwarenhändler in anderen Bundesländern prüfen jetzt ebenfalls Klage einzureichen.

„Kinder werden dafür bestraft, dass ihre Eltern nicht geimpft sind. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass 2G und Lockdowns im Einzelhandel ein Irrweg sind", sagt BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. „Trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht gilt 2G vielerorts im Einzelhandel - egal ob bei Spielwaren oder Technikartikeln." Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv benachteiligt. Mitarbeiter, die die 2G-Regeln vor den Geschäften überwachen müssen, fehlen in der Fachberatung beim Verkauf und müssen sich mit genervten und teils auch aggressiven Kunden auseinandersetzen. Die Spielwarenhändler machen allein im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes.