96 Prozent der von Online-Händlern aus Drittländern verkauften Spielwaren sind nicht konform mit EU-Anforderungen

19.11.2025 DVSI
Spielwaren

Die aktuelle Mystery Shopping-Studie des europäischen Spielwarenverbandes Toy Industries of Europe (TIE) über die Sicherheit von auf Online-Marktplätzen verkauften Spielwaren zeigt erneut die Dringlichkeit auf, gegen den Handel von rechtswidrigen Produkten auf Online-Plattformen vorzugehen. Von den 70 gemäß EU-Anforderungen getesteten Spielwaren, die von Händlern aus Drittländern außerhalb der EU auf Online-Marktplätzen angeboten wurden, entsprachen 96 % nicht den EU-Vorschriften. Ganze 86 % dieser Spielwaren wiesen sogar gravierende Sicherheitsmängel auf. Mit anderen Worten: Fast neun von zehn Spielzeugen, die auf insgesamt sieben Online-Marktplätzen gekauft wurden, stellen ein Sicherheitsrisiko für Kinder dar. „Die Ergebnisse dieses dritten Online Mystery-Shopping von TIE sind alarmierend - die Situation hat sich im Vergleich zur Vorjahresstudie sogar noch verschlechtert“, sagt DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil. „Die jüngsten Vorkommnisse in Frankreich als auch die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der Stiftung Warentest, die bei 110 von 162 unter die Lupe genommenen Produkten zum Teil schwerwiegende Mängel festgestellt hat, komplettieren das Bild. Es ist mehr als deutlich, dass Berlin und Brüssel konsequenter gegen dieses Treiben und die illegale Warenflut vorgehen müssen.“ Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) ist Mitglied im europäischen Dachverband und hat die Durchführung aller bisherigen Studien von TIE unterstützt.

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Die Situation ist entgegen allen Ankündigungen aus Berlin und Brüssel seit den ersten Mystery-Shopping-Studien nicht besser geworden. 2024 bestanden 80 % der Spielwaren den EU-Sicherheitscheck nicht. Weder Produktsicherheitsverordnung, Spielzeugverordnung, Digital Services Act (DSA) noch die Aktionspläne E-Commerce von Europäischer Kommission und Bundesregierung oder die von der EU zu Beginn des Jahres angekündigten Maßnahmen für sichere und nachhaltige Einfuhren elektronisch gehandelter Produkte konnten bis dato entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsrisiko beim Kauf von Spielwaren auf Online-Marktplätzen zu entschärfen. „Die Entscheidung des Rates der EU in der vergangenen Woche, die Zollfreigrenze von 150 Euro abzuschaffen ist ein erster und wichtiger Schritt, nicht nur aus wirtschaftspolitischer, sondern auch aus verbraucher und umweltpolitischer Sicht“, so Ulrich Brobeil. Nach Angaben der EU kamen 2024 täglich rund 12 Millionen Pakete durch Online-Käufe in die EU.

Die jetzt in Brüssel geplante Neuregelung reicht dennoch bei weitem nicht aus. Ein neuralgischer Punkt ist weiterhin die rechtliche Einordnung. Online-Plattformen tragen trotz DSA keine Verantwortung dafür, wenn auf ihren Marktplätzen durch Drittanbieter unsichere oder gefährliche Produkte vertrieben werden. Der DVSI fordert deshalb seit Jahren die Einstufung von Online-Plattformen als Wirtschaftsakteure, zudem den Ausbau der Marktüberwachung und die intensive Zusammenarbeit mit dem Zoll. Die aufgrund dieser Thematik entstandenen unfairen Wettbewerbsbedingungen setzen auch den DVSI-Mitgliedsunternehmen zu, wie eine Sonderstudie des DVSI-INDEX 2025 zeigt. Der DVSI fordert deshalb gemeinsam mit den anderen europäischen Verbänden, dass die bestehende Gesetzgebung angepasst wird und alle Wirtschaftsakteure im Bereich des e-Commerce klare Verantwortlichkeiten für die Produktsicherheit bekommen.

Für die aktuelle TIE Mystery Shopping-Studie wurden Spielwaren auf insgesamt sieben Online-Marktplätzen erworben: AliExpress, Amazon Marketplace, CDiscount, Fruugo, Joom, Shein & Temu. Alle gekauften Spielwaren wurden zur Prüfung gemäß EU-Anforderungen an ein unabhängiges Expertenlabor geschickt. Das Spektrum der Produkte umfasste u.a. Babyrasseln Plüschtiere, batteriebetriebenes Spielzeug, Magnetspielzeug, Puppen und Spielschleim Die Studie konzentrierte sich ausschließlich auf Spielwaren unbekannter Marken und Hersteller. Der häufigste Grund für Sicherheitsmängel war, dass die Spielwaren entweder von vornherein Kleinteile enthielten oder während der Prüfung Kleinteile freisetzten, was insbesondere für Kleinkinder eine unmittelbare Erstickungsgefahr durch Verschlukken bedeutet. Dieses Kleinteile-Risiko war bei insgesamt 26 Spielwaren der Fall. Der zweithäufigste Grund auf der Mängelliste war der ungehinderte Zugang zu Knopfzellenbatterien – er wurde bei sieben Spielwaren festgestellt. Spielzeugsicherheitsnormen schreiben vor, dass der Zugang zu kleinen Batterien verhindert werden muss, da diese beim Verschlucken schwere innere Verletzungen verursachen können.