Stellungnahme von Top Media durchgeknallt in Sachen Master Blade

Top Media durchgeknallt - Mai 2011

 
Mitteilung der Firma Top Media durchgeknallt an den Handel:

"In den vergangenen Tagen hat Hasbro in einem Sonder-Newsletter über ein Verfahren berichtet, das kürzlich beim Landgericht Frankfurt geführt wurde. Dieses Verfahren, an dem wir beteiligt waren, betraf in der Tat unsere "Master Blade"-Produkte.

Um zu vermeiden, dass aufgrund des Newsletters von Hasbro ein falscher Eindruck entsteht, wollen wir zu dem Verfahren folgendes festhalten:

Das Landgericht Frankfurt hat unsere "Master Blade"-Produkte keineswegs generell verboten. Das Gericht hat in einer mündlichen Verhandlung vielmehr lediglich zu erkennen gegeben, dass nach seiner vorläufigen Einschätzung die Verpackung unserer Produkte, das "Master Blade"-Logo in seiner konkreten Gestaltung und einzelne unserer Kreisel den "Beyblade"-Produkten von Hasbro zu ähnlich sein könnten. Das Gericht hat jedoch auch klar zu erkennen gegeben, dass gegen die Marke "Master Blade" an sich nichts einzuwenden ist, und dass auch gegen unsere Kreisel an sich nichts einzuwenden ist. Wir können und dürfen also weiterhin unsere "Master Blade"-Produkte vertreiben, es müssen nur die Verpackung sowie einzelne Kreisel geringfügig anders gestaltet werden.

Aufgrund dieser vorläufigen Einschätzung des Gerichtes haben wir dann mit Hasbro einen Vergleich geschlossen, in dessen Rahmen wir uns in der Tat verpflichtet haben, die "Master Blade"-Produkte in ihrer bisherigen konkreten Gestaltung ab dem 6. Mai 2011 nicht weiter zu vertreiben. Auf der anderen Seite hat Hasbro sich verpflichtet, gegen den Handel keine Ansprüche geltend zu machen, so dass die bereits im Handel befindliche Ware auch in ihrer bisherigen Gestaltung vom Handel ohne weiteres abverkauft werden kann.“