Weco: Stellungnahme defekter Böller A

Weco - Januar 2005

 

“Defekter Böller A” - WECO berichtigt die Warnmeldung der BAM – betroffenes Produkt ist in Deutschland nicht zulässig

In einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung vom 17.01.05, wird über die Fehlerhaftigkeit eines Produktes aus dem Hause WECO berichtet “Leider geht die Bundesanstalt in ihrer Pressemeldung u.a. nicht darauf ein, dass es sich bei dem betreffenden Produkt um einen Reibkopfknaller handelt. Wir weisen darauf hin, dass der bekannte China-Böller A (BAM-PII-0249) -ein Böller mit Zündschnur, hiervon nicht betroffen ist!“, betont Markus Schwarzer , Pressesprecher des Unternehmens.

„Bei dem betroffenen Produkt handelt es sich um einen Reibkopf-Böller, der ausschließlich zum Export bestimmt ist und in Deutschland gar nicht verkauft werden dürfe.“, fährt Schwarzer fort.

Wie das Produkt in die Hände deutscher Endverbraucher gelangen konnte, lässt sich von Unternehmensseite her derzeit noch nicht definitiv sagen. „In Deutschland wurde das Produkt ausschließlich an Großfeuerwerker verkauft. Das ist vollkommen legitim.“

Das Produkt wurde bei der seinerzeit noch firmierenden Sachsenfeuerwerk GmbH in Freiberg/Sachsen produziert. Die im Rahmen des Qualitäts-Management-Systems regelmäßig durchgeführten Qualitäts-Kontrollen verzeichnen keine protokollierten Fehler des betreffenden Produkts. „Wir untersuchen jedoch seit bekannt werden des Falls, ob tatsächlich ein Produktionsfehler vorliegt.“, fügt Schwarzer hinzu.

„In den meisten Fällen führt nicht sachgemäße Handhabung bei Reibkopf-Böllern zu Schäden und Verletzungen. So wird das Produkt zumeist nach dem Anzünden zu lange in der Hand gehalten.“ Grundsätzlich sind in Deutschland zugelassene Feuerwerksartikel, die das Prüfzeichen der BAM tragen, auf Qualität und Sicherheit geprüft.