Einstweilige Verfügung in Sachen Days of Wonder gegen Toys“R“Us rechtskräftig

Days of Wonder - Februar 2005

 

Der Verlag Days of Wonder und sein deutscher Vertriebspartner Pro Ludo, Antragsteller in einem Rechtsstreit gegen Toys“R“Us, erwirkten am 8. Dezember 2004 eine einstweilige Verfügung gegen wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken der Spielwaren-Handelskette.

Toys„R“Us hat diesen Beschluss nunmehr nach mündlicher Verhandlung über ihren Widerspruch am 27.01.2004 als endgültige Regelung akzeptiert.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war, dass Toys“R“Us das Spiel des Jahres 2004 „Zug um Zug“ im Dezember 2004 zu Tiefstpreisen bewarb, dieses aber nach nur wenigen Tagen in den Geschäften der Spielwaren-Handelskette nicht mehr erhältlich war und Kunden mit der baldigen Wiederverfügbarkeit des Spiels vertröstet wurden. Der Verlag Days of Wonder und sein deutscher Vertriebspartner Pro Ludo erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung, da Toys“R“Us nicht von ihnen beliefert wurde und die Handelskette daher nicht über ausreichende Stückzahlen verfügte, um die durch die Werbung erzeugte Nachfrage zu decken.

Toys“R“Us konnte dies auch im anschließenden Verfahren nicht widerlegen. Das Gericht erklärte daher, dass es die einstweilige Verfügung bestätigen würde, woraufhin Toys„R“Us den Beschluss als endgültige Regelung akzeptierte. Der Beschluss ist damit rechtskräftig.

Zu dem Gerichtsbeschluss: Das Aktenzeichen lautet LG Köln 31 O 823/04. Vorsitzender Richter war Dieter Kehl. Days of Wonder wurde im Verfahren von der Anwaltskanzlei Bird & Bird, Düsseldorf, vertreten.