25.03.2003
Gesetzliche Alterskennzeichnung von Unterhaltungssoftware
ab 1. April 2003 durch die USK
Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in
Kraft. Damit verbunden ist die gesetzliche Regelung der Alterskennzeichnung von
Unterhaltungssoftware fr Computer und Konsolen. Diese gesetzlichen Vorgaben
haben fr Industrie, Handel und Verbraucher umfangreiche Auswirkungen fr den
Vertrieb dieser Software.
Zu dem im Juni 2002 verabschiedeten Gesetz hat sich die Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugendbehrden in Beratungen mit den Vertretern der
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und dem
VUD e.V. nach mehrmonatigen Verhandlungen auf die jetzt
vorliegenden Ausfhrungsbestimmungen verstndigt.
Die wesentlichen Punkte dabei sind:
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Die Bundeslnder beauftragen offiziell die USK mit der Durchfhrung der Prfung
von Unterhaltungssoftware auf jugendschutzrelevante Inhalte.
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Die Lnder kennzeichnen auf Empfehlung der USK Unterhaltungssoftware mit der
jeweiligen Alterseinstufung.
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Die Lnder bernehmen durch die USK vorgenommene Altersempfehlungen ohne
Beschrnkung bis USK 16. Fr die USK 18 Ratings ist eine Sonderregelung
vorgesehen.
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Smtliche Produkte drfen vom Handel ausnahmslos nur noch an Personen oberhalb
der angegebenen Altersgruppe abgegeben werden.
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Fr bereits im Handel befindliche Produkte sind bergangsregelungen vorgesehen.
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Die Kennzeichnung der Produkte muss zuknftig auf der Produkthlle und dem
Datentrger erfolgen.
Ronald Schfer, Geschftsfhrer des
VUD und Verhandlungsfhrer fr die Industrie bei den
Ausfhrungsgesprchen, bewertet die jetzt vorliegenden Entscheidungen der
Obersten Landesjugendbehrden zum Start des JuSchG: Die Erfahrungen von fast
neun Jahren und bis heute 8.180 geprften Softwareprogrammen bei der
Beurteilung von Inhalten erfhrt nunmehr in zweierlei Hinsicht eine
Besttigung. Die USK war und bleibt die Selbstkontrolleinrichtung fr
Unterhaltungssoftware und die bernahme ihrer Einstufungen macht deutlich, dass
ihre Kriterien und Einstufungen auch ohne gesetzliche Vorschriften immer dem
gesellschaftlichen Kontext entsprochen haben.
Umfassende Informationen erhalten Sie bei der USK (
www.usk.de) und dem VUD ( www.vud.de).
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