VUD - Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V.
25.03.2003

Gesetzliche Alterskennzeichnung von Unterhaltungssoftware
ab 1. April 2003 durch die USK

Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Damit verbunden ist die gesetzliche Regelung der Alterskennzeichnung von Unterhaltungssoftware fr Computer und Konsolen. Diese gesetzlichen Vorgaben haben fr Industrie, Handel und Verbraucher umfangreiche Auswirkungen fr den Vertrieb dieser Software.

Zu dem im Juni 2002 verabschiedeten Gesetz hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehrden in Beratungen mit den Vertretern der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und dem VUD e.V. nach mehrmonatigen Verhandlungen auf die jetzt vorliegenden Ausfhrungsbestimmungen verstndigt.
Die wesentlichen Punkte dabei sind:

  1. Die Bundeslnder beauftragen offiziell die USK mit der Durchfhrung der Prfung von Unterhaltungssoftware auf jugendschutzrelevante Inhalte.
  2. Die Lnder kennzeichnen auf Empfehlung der USK Unterhaltungssoftware mit der jeweiligen Alterseinstufung.
  3. Die Lnder bernehmen durch die USK vorgenommene Altersempfehlungen ohne Beschrnkung bis USK 16. Fr die USK 18 Ratings ist eine Sonderregelung vorgesehen.
  4. Smtliche Produkte drfen vom Handel ausnahmslos nur noch an Personen oberhalb der angegebenen Altersgruppe abgegeben werden.
  5. Fr bereits im Handel befindliche Produkte sind bergangsregelungen vorgesehen.
  6. Die Kennzeichnung der Produkte muss zuknftig auf der Produkthlle und dem Datentrger erfolgen.

Ronald Schfer, Geschftsfhrer des VUD und Verhandlungsfhrer fr die Industrie bei den Ausfhrungsgesprchen, bewertet die jetzt vorliegenden Entscheidungen der Obersten Landesjugendbehrden zum Start des JuSchG: Die Erfahrungen von fast neun Jahren und bis heute 8.180 geprften Softwareprogrammen bei der Beurteilung von Inhalten erfhrt nunmehr in zweierlei Hinsicht eine Besttigung. Die USK war und bleibt die Selbstkontrolleinrichtung fr Unterhaltungssoftware und die bernahme ihrer Einstufungen macht deutlich, dass ihre Kriterien und Einstufungen auch ohne gesetzliche Vorschriften immer dem gesellschaftlichen Kontext entsprochen haben.

Umfassende Informationen erhalten Sie bei der USK ( www.usk.de) und dem VUD ( www.vud.de).