US-Gericht hat einstweilige Verfügung von Toys R US gegen amazon.com aufgehoben

Toys "R" Us und Amazon im April 2005
 

Die von toysrus.com erwirkte Verfügung gegen amazon.com wurde gestern von einem Berufungsgericht in Newark aufgehoben

Seit Frühjahr 2004 streiten sich toysrus.com, der Online-Ableger des US-Spielzeugunternehmens Toys "R" Us und der weltweit größte Online-Händler und Plattformbetreiber Amazon. Dabei geht es um die Rechte von Toys "R" Us bestimmte Spielwaren exclusiv auf der Amazon-Plattform anzubieten. Im Jahr 2000 hatte der Spielzeugkonzern für diese Rechte 200 MIO US Dollar bezahlt und seinen eigenen Online-Verkauf eingestellt. Laut der Verfügung sollte Amazon für jedes Produkt, das auf amazon.com angeboten wird und gegen die Exclusivrechte von Toys "R" Us verstößt 1.000 Dollar Strafe zahlen. Angeblich fielen allein im Vormonat 46 solcher Produkte auf.

Amazon hatte versucht den Vertrag aufzulösen, da der gerade an ein Investoren-Konsortium verkaufte Partner angeblich nie genügend Produkte zur Verfügung stellte. Wegen nicht eingehaltener Lieferzusagen verlangt Amazon im Gegenzug einen Schadensersatz von 750 MIO Dollar von Toys "R" Us.

Im letzten Sommer hatte Richterin Margaret McVeigh eine Reihe von Amazon Partnern daran gehindert Produkte über die Plattform zu verkaufen, die den Exclusivrechten von Toys "R" Us entsprachen. Die von der Richterin auferlegten Gespräche der beiden Handelsgiganten zur gütlichen Einigung brachten keinen Erfolg, so dass nun für den 13. Juni eine Verhandlung angesetzt wurde.