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Zunehmend werden auf nationaler und europäischer Ebene Forderungen nach weiteren Beschränkungen der Werbung mit und gegenüber Kindern erhoben. Bewusst oder unbewusst wird dabei übersehen, dass die kommerzielle Kommunikation gegenüber dieser Altersgruppe detaillierten rechtlichen und selbstdisziplinären Vorgaben unterworfen ist. Über die speziellen gesetzlichen Bestimmungen für diesen Bereich hinaus tragen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Zielgruppe Rechnung. Dazu zählen produktunabhängig die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für die Werbung mit und vor Kindern in Hörfunk und Fernsehen“ und medienübergreifend spezielle selbstdisziplinäre Vorgaben für Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet (Verhaltensregeln abrufbar unter www.werberat.de). Ein funktionierendes System der Werbeselbstkontrolle kann gesetzliche Beschränkungen der kommerziellen Kommunikation entbehrlich machen. Für dessen politische Akzeptanz ist die Beachtung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats notwendige Voraussetzung. In der Praxis können sich dabei Fragen zur sachgerechten Anwendung der Vorgaben ergeben:
Diese Fragen und ähnliche Fallkonstellationen sollen im Rahmen eines Workshops behandelt werden. Wir wollen die praxisgerechte Anwendung der selbstdisziplinären Vorgaben des Deutschen Werberats anhand von Beispielen aus der Lebensmittel- und Spielwarenwerbung sowie der Spruchpraxis des Werberats näher erläutern und mit Ihnen diskutieren. Der Workshop findet statt am Mittwoch, den 19. September 2012, von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der ZAW-Geschäftsstelle. |
Download: Rücklaufbogen ZAW-Workshop
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ZAW-Workshop Rücklaufbogen (*.pdf 11 KB) |