Aktuelles vom DVSI

Brandora / Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie (DVSI) - März 2014

 
Mitgliederversammlung DVSI

Die DVSI Mitgliederversammlung findet am 02./03. Juli 2014 in Berlin statt. Zur besseren Organisation hier die Termine vorab:

Ablauf:

Mittwoch 2. Juli 2014:
11-14 Uhr: Sitzung engerer Vorstand
14-17 Uhr: Sitzung erweiterter Vorstand
17-18 Uhr: Empfang und Firmenführung Iden / duo schreib & spiel
19:30 Uhr: Abendveranstaltung

Donnerstag 3. Juli 2014:
9-14 Uhr: Mitgliederversammlung

Die Sitzungen finden alle statt auf Einladung und bei Iden Systemgroßhandels GmbH, Wilhelm-Kabus-Straße 75, 10829 Berlin.




Neue Regelungen für Internetshops ab Juni!

Im Juni 2014 treten zahlreiche gesetzliche Regelungen in Kraft, die dazu führen, dass an Verbraucher gerichtete Internetshops umfangreich umgestaltet werden müssen. Zur Vermeidung hektischer Aktionen erscheint es sinnvoll, die notwendig werdenden Umgestaltungen zeitnah zu beginnen.

Der deutsche Gesetzgeber hat vor einigen Wochen die EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen sollen ab dem 13.06.2014 gelten.

Wesentliche Regelungsbereiche des Änderungsgesetzes sind eine Neuregelung der Gestaltung des Kaufvorgangs und der, in diesem Zusammenhang dem Nutzer zu gebenden, Informationen sowie eine umfangreiche Modifizierung des für Verbraucher vorgegebenen Widerrufsrechts.

Im Rahmen des Kaufvorgangs werden ab Umsetzung des Änderungsgesetzes in größerem Umfang vorvertragliche Informationspflichten bestehen. Der Unternehmer soll künftig gegenüber dem Verbraucher den Vertragsschluss bestätigen, in einem Shop voreingestellte Nebenleistungen sollen keine Zahlungspflichten begründen können. Neue Regelungen gelten zudem künftig hinsichtlich der Erstattung von Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie bei Preisangaben.

Das dem Verbraucher gesetzlich zuerkannte Widerrufsrecht wurde insoweit vorteilhaft für den Unternehmer geändert, als nun das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung nicht mehr zeitlich unbegrenzt gilt. Bei entsprechender richtiger Vereinbarung in den Vertragsbedingungen hat der Unternehmer zudem die Kosten der Rücksendung einer bestellten Ware nicht mehr zu tragen. Er kann außerdem hinsichtlich der Rückzahlung des Kaufpreises von einem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen, bis der Verbraucher den Rückversand der Ware nachweist.
Der Gesetzgeber hat ein neues Muster einer Widerrufserklärung vorgegeben. Neben der Aufklärung über das Widerrufsrecht hat der Unternehmer als neue Pflicht ein optional nutzbares „Widerrufsformular“ für den Verbraucher bereit zu halten. Anders als bisher, kann der Verbraucher nach eigener Wahl nun auch telefonisch den Widerruf erklären, der Zugang der Widerrufserklärung ist gegenüber dem Verbraucher zu bestätigen.

Neben zahlreichen weiteren mehr oder weniger spürbaren Modifikationen ist die für den Verbraucher relevante Widerrufsfrist nun europaweit einheitlich auf 14 Tage festgelegt. Dies ist für den deutschen Markt weniger spürbar, da diese Frist auch vor der Umsetzung der Änderung in diesem Umfang bestand.

Weitere Details zu der anstehenden Umstellung der Rahmenbedingungen sind in der hier abrufbaren Präsentation zusammengefasst.




DVSI und BfR – Austausch statt Schlagabtausch

Der DVSI hatte bereits im November 2013 die Initiative ergriffen. Am 5.3.2014 kam es dann zum Gespräch zu Aspekten der Spielzeugsicherheit in Berlin zwischen DVSI und dem Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR.
Ulrich Brobeil (DVSI-GF), Uwe Stützle (Ravensburger, Sprecher des DVSI Beirates Spielzeugsicherheit), Dr. Eric Nebel (Schleich, Chemiker und Mitglied des DVSI Beirates Spielzeugsicherheit) trafen auf den großen BfR Bahnhof mit

  • Professor Dr. Dr. A. Luch (Abteilungsleiter Produktsicherheit)
  • Frau Dr. G.-F. Böl (Abteilungsleiterin Riskokommunikation)
  • Frau Dr. B. Vieth (Analytik und Exposition)
  • Dr.Ch. Hutzler (Experimentelle Forschung)
  • Dr. R. Pirow (Toxikologie)

Neben aktuellen Themen der Spielzeugsicherheit wie Nickelfreisetzung aus Spielzeug sowie PAK und GS-Zeichen wurden Mitwirkungsmöglichkeiten des DVSI in der Bedarfsgegenständekommission und dem Ausschuss für Spielzeug beim BfR ausgelotet. Auf alle Fälle wird künftig ein Austausch zwischen DVSI und BfR stattfinden, zum einen in Form von Jahresgesprächen und zum anderen kurzfristig zu aktuellen und künftigen Themen wie z.B. Hygiene und Nano-Materialien bei Spielzeug.

Das BfR bekundete darüber hinaus Interesse an Informationen und Daten von der Industrie zur Einbeziehung in ihre Risikobewertungen. Man sprach ferner über eine intensivere Zusammenarbeit bei Veranstaltungen und Projekten beider Seiten zum Thema Spielzeugsicherheit.

DVSI-GF Ulrich Brobeil: „Das Treffen war der erste vielversprechende Schritt weg von einem Schlagabtausch zwischen BfR und DVSI hin zu einem konstruktiven Austausch. Es wurde klar, dass das BfR mit uns reden will und die Unterstützung der Spielwarenindustrie gewünscht ist.




Geänderter Leitfaden für Spielzeugrichtlinie verfügbar

Die neueste Version des Leitfadens für die Spielzeugrichtlinie ist hier nun verfügbar. In dieser Version wurden alle Hinweise auf die alte Richtlinie entfernt. Dafür beinhaltet der neue Leitfaden aktualisierte Informationen zu Standards bei der Spielzeugsicherheit, sowie Erläuterungen bei Warnhinweisen im Online-Verkauf.




Drei Änderungen in der Spielzeugrichtlinie - keine negativen Konsequenzen erwartet

Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten haben sich auf drei Änderungen in der Spielzeugrichtlinie geeinigt:

  1. Nickel darf in Spielwaren für elektrisch leitende Zwecke genutzt werden. Das bedeutet, dass elektrisches Spielzeug, wie Modelleisenbahnen oder Rennautos, nicht den sehr niedrigen Grenzwerten der Richtlinie entsprechen müssen, die diese Produkte vom Markt ausgeschlossen hätten.
  2. Drei Flammenschutzmittel (TCEP, TCPP und TDCP), die normalerweise nicht in Spielzeug genutzt werden, werden weiteren Restriktionen unterliegen.
  3. Bisphenol A (BPA) wird ebenfalls weitere Beschränkungen erhalten. Diese neuen Grenzwerte basieren auf Werten, die die Industrie bereits jetzt einhält.

Diese Änderungen werden nun vom Europäischen Parlament und Rat angenommen und voraussichtlich Mitte 2014 veröffentlicht. Die Nickel-Änderung wird 12 Monate, die Änderungen bei den Flammschutzmitteln und Bisphenol A 18 Monate nach der offiziellen Publikation in Kraft treten.