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Die DVSI Mitgliederversammlung findet am 02./03. Juli 2014 in Berlin statt. Zur besseren Organisation hier die Termine vorab: Ablauf: Mittwoch 2. Juli 2014: Donnerstag 3. Juli 2014: Die Sitzungen finden alle statt auf Einladung und bei Iden Systemgroßhandels GmbH, Wilhelm-Kabus-Straße 75, 10829 Berlin. Neue Regelungen für Internetshops ab Juni! Im Juni 2014 treten zahlreiche gesetzliche Regelungen in Kraft, die dazu führen, dass an Verbraucher gerichtete Internetshops umfangreich umgestaltet werden müssen. Zur Vermeidung hektischer Aktionen erscheint es sinnvoll, die notwendig werdenden Umgestaltungen zeitnah zu beginnen. Der deutsche Gesetzgeber hat vor einigen Wochen die EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen sollen ab dem 13.06.2014 gelten. Wesentliche Regelungsbereiche des Änderungsgesetzes sind eine Neuregelung der Gestaltung des Kaufvorgangs und der, in diesem Zusammenhang dem Nutzer zu gebenden, Informationen sowie eine umfangreiche Modifizierung des für Verbraucher vorgegebenen Widerrufsrechts. Im Rahmen des Kaufvorgangs werden ab Umsetzung des Änderungsgesetzes in größerem Umfang vorvertragliche Informationspflichten bestehen. Der Unternehmer soll künftig gegenüber dem Verbraucher den Vertragsschluss bestätigen, in einem Shop voreingestellte Nebenleistungen sollen keine Zahlungspflichten begründen können. Neue Regelungen gelten zudem künftig hinsichtlich der Erstattung von Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie bei Preisangaben. Das dem Verbraucher gesetzlich zuerkannte Widerrufsrecht wurde insoweit vorteilhaft für den Unternehmer geändert, als nun das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung nicht mehr zeitlich unbegrenzt gilt. Bei entsprechender richtiger Vereinbarung in den Vertragsbedingungen hat der Unternehmer zudem die Kosten der Rücksendung einer bestellten Ware nicht mehr zu tragen. Er kann außerdem hinsichtlich der Rückzahlung des Kaufpreises von einem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen, bis der Verbraucher den Rückversand der Ware nachweist. Neben zahlreichen weiteren mehr oder weniger spürbaren Modifikationen ist die für den Verbraucher relevante Widerrufsfrist nun europaweit einheitlich auf 14 Tage festgelegt. Dies ist für den deutschen Markt weniger spürbar, da diese Frist auch vor der Umsetzung der Änderung in diesem Umfang bestand. Weitere Details zu der anstehenden Umstellung der Rahmenbedingungen sind in der hier abrufbaren Präsentation zusammengefasst. DVSI und BfR – Austausch statt Schlagabtausch
Neben aktuellen Themen der Spielzeugsicherheit wie Nickelfreisetzung aus Spielzeug sowie PAK und GS-Zeichen wurden Mitwirkungsmöglichkeiten des DVSI in der Bedarfsgegenständekommission und dem Ausschuss für Spielzeug beim BfR ausgelotet. Auf alle Fälle wird künftig ein Austausch zwischen DVSI und BfR stattfinden, zum einen in Form von Jahresgesprächen und zum anderen kurzfristig zu aktuellen und künftigen Themen wie z.B. Hygiene und Nano-Materialien bei Spielzeug. Das BfR bekundete darüber hinaus Interesse an Informationen und Daten von der Industrie zur Einbeziehung in ihre Risikobewertungen. Man sprach ferner über eine intensivere Zusammenarbeit bei Veranstaltungen und Projekten beider Seiten zum Thema Spielzeugsicherheit. DVSI-GF Ulrich Brobeil: „Das Treffen war der erste vielversprechende Schritt weg von einem Schlagabtausch zwischen BfR und DVSI hin zu einem konstruktiven Austausch. Es wurde klar, dass das BfR mit uns reden will und die Unterstützung der Spielwarenindustrie gewünscht ist.“ Geänderter Leitfaden für Spielzeugrichtlinie verfügbar Die neueste Version des Leitfadens für die Spielzeugrichtlinie ist hier nun verfügbar. In dieser Version wurden alle Hinweise auf die alte Richtlinie entfernt. Dafür beinhaltet der neue Leitfaden aktualisierte Informationen zu Standards bei der Spielzeugsicherheit, sowie Erläuterungen bei Warnhinweisen im Online-Verkauf. Drei Änderungen in der Spielzeugrichtlinie - keine negativen Konsequenzen erwartet Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten haben sich auf drei Änderungen in der Spielzeugrichtlinie geeinigt:
Diese Änderungen werden nun vom Europäischen Parlament und Rat angenommen und voraussichtlich Mitte 2014 veröffentlicht. Die Nickel-Änderung wird 12 Monate, die Änderungen bei den Flammschutzmitteln und Bisphenol A 18 Monate nach der offiziellen Publikation in Kraft treten. |