Oberlandesgericht München lehnt Schadenersatzforderung von EM.TV-Aktionären endgültig ab

EM.TV - November 2005
 

Gericht: Kläger konnten Kausalität zwischen Ad hoc-Mitteilungen und Aktienkauf nicht beweisen

Mehrere Aktionäre der EM.TV AG sind vor dem Oberlandesgericht München (OLG) auch in der Berufung mit einer Schadensersatzklage gegen die Gesellschaft und ein früheres Organmitglied gescheitert. Das OLG wies die Berufung mit Beschluss vom 18. Oktober 2005 gemäß § 522 ZPO zurück (AZ: 18 U 2605/05 und 18 W 1709/05). Das Urteil des Landgerichts München I ist damit rechtskräftig.

Das Gericht lehnte die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Kläger ab, da diese nicht beweisen konnten, dass für die Käufe der Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG (heute: EM.TV AG ) im Jahr 2000 drei Ad hoc–Mitteilungen aus den Jahren 1999 und 2000 ursächlich gewesen seien. Das Gericht sah die Kausalität zwischen den Ad hoc-Mitteilungen und der Entscheidung der Anleger zu den Aktienkäufen in keinem der Fälle als erwiesen an. Der Streitwert belief sich insgesamt auf rund 73.000 Euro.

Das Urteil bestätigt aus Sicht von EM.TV, dass es Aktionären auch nach dem im Mai diesen Jahres verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) (AZ: II ZR 287/02) in der Regel nicht gelingt, einen behaupteten Anspruch auf Schadensersatz zu beweisen und durchzusetzen. Der BGH hatte entschieden, dass Aktionäre, die aufgrund unzutreffender Ad hoc-Mitteilungen Aktien gekauft haben, unter bestimmten Umständen den gezahlten Kaufpreis gegen Übertragung der erworbenen Aktien bzw. gegen Anrechnung des Veräußerungspreises beanspruchen können. EM.TV hatte seinerzeit betont, dass dieses Urteil noch keine Entscheidung über das Bestehen von Schadensersatzansprüchen enthält, sondern dass auch weiterhin der Kausalitätsnachweis zwischen Ad hoc-Mitteilung und Aktienkauf, an den hohe Anforderungen gestellt werden, erforderlich ist.

Gegen EM.TV wurden bislang über 100 Klagen eingereicht. Sämtliche Urteile sind bislang zugunsten der Gesellschaft ergangen. Davon sind über 40 Urteile mittlerweile rechtskräftig.