BVS: PVC-Spielzeug ab Herbst 2006 unverkäuflich

Bundesverband des
Spielwaren-Einzelhandels e.V.
- November 2005
 

BVS fordert Klarheit bei der Umsetzung der EU-Phthalat- Richtlinie

Spielzeug mit PVC-Weichmachern droht ab Herbst 2006 Sondermüll zu werden. Der EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit erzielte bei seiner Sitzung am 24. September 2005 in Brüssel politische Einigung über den Richtlinienentwurf des europäischen Parlaments und des Rates zu Beschränkungen beim Inverkehrbringen und der Verwendung von Phthalaten (Weichmachern) in Spielzeug und Babyartikeln. Die Annahme der EU-Richtlinie durch den Ministerrat ist für den 22. November 2005 geplant. Das In-Kraft-Treten der Richtlinie erfolgt mit der Veröffentlichung, die Umsetzung in deutsches Recht muss dann innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Voraussichtlich ab Herbst 2006 dürfen dann gemeinschaftsweit keine Phthalate mehr in Spielzeugen und Babyartikeln, die in den Mund genommen werden können, verwendet werden.

Nach wie vor fehlen detaillierte Vorgaben des Gesetzgebers zu den betroffenen Produkten. Auf die Forderung des Handels nach einem unbegrenzten Abverkauf von Lagerware gab es bisher keine verlässlichen Aussagen. Mit diesen Unsicherheiten fehlt sowohl bei den Lieferanten als auch im Handel die notwendige Planungssicherheit bei der Geschäftsabwicklung. Daher hat der Bundesverband des Spielwaren- Einzelhandels (BVS) das Bundesverbraucherschutzministerium aufgefordert, sich in Brüssel für eine umgehende Klärung der Situation einzusetzen. Parallel dazu wurde das Büro des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) in Brüssel sowie der Europäische Handelsverband EuroCommerce eingeschaltet. Kontakt:

Der BVS rechnet damit, dass viele Hersteller frühestens zum Stichtag in 2006 ihre Produktion richtlinienkonform umstellen können. Ursachen sind u.a. die noch offenen Fragen bei der Umsetzung der Richtlinie. W. Baumunk, BVS-Vorsitzender: „Die Wirtschaft wird voraussichtlich erst in einigen Monaten nähere Details erfahren. Dies setzt die Industrie bei der Produktionsumstellung unter Zeitdruck. Der Handel droht dann nach dem Stichtag auf unverkäuflicher Ware sitzen zu bleiben. Um das zu verhindern, müsste er schon heute ein entsprechendes Rückgaberecht mit seinen Lieferanten vereinbaren.“ Zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes und des reibungslosen Abverkaufs von Spielwaren fordert der BVS deshalb im Namen aller betroffenen Handelsunternehmen klare Signale aus Berlin und Brüssel.

 
Download des BVS-Ratgeber EU-Phthalat-Richtlinie

EU-Phthalat Richtlinie (*.pdf 43 KB)