HDE-Pressemeldung
27. Mai 2003

Keine Entwarnung beim Ladendiebstahl

Im vergangenen Jahr wurden 559.033 Ladendiebstähle erfasst. Das sind 1,8 Prozent mehr als im Jahr 2001, so die Polizeiliche Kriminalstatistik 2002. Damit liegt die Zunahme der angezeigten Delikte - nur diese gibt die Statistik wieder - unterhalb der Steigerungsrate für alle registrierten Straftaten, die Bundesinnenminister Otto Schily mit 2,3 Prozent angegeben hat. "Für den Einzelhandel ist dies aber kein Grund zur Entwarnung, denn die Dunkelziffer der nicht entdeckten, nicht angezeigten und somit auch nicht registrierten Ladendiebstähle liegt nach wie vor bei über 90 Prozent", erklärte heute in Berlin Stefan Schneider, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). Dies zeige schon ein Blick auf die Schadenssumme. "Die Polizei nennt eine Schadenssumme in Höhe von 35,6 Millionen Euro. Wegen der hohen Dunkelziffer müssen wir den durch Ladendiebstahl verursachten Gesamtschaden im Einzelhandel aber unverändert mit rund 2,5 Milliarden Euro ansetzen", so Schneider. Betrachte man die Gesamtzahl aller angezeigten Diebstahlsfälle, so mache der Ladendiebstahl davon allein 18,1 Prozent aus. Dies verdeutliche die Dimension des Problems am besten.

Schneider erklärte: "Die statistisch unterproportionale Zunahme der Ladendiebstähle ist vermutlich dem immer größeren und ausgefeilteren Einsatz von Präventionsmaßnahmen im Einzelhandel zu danken. Videokameras, elek-tronische Artikelsicherung und Schulung der Mitarbeiter sind in vielen Geschäften an der Tagesordnung." Auch die Kriminalstatistik weise darauf hin, dass die Entwicklung der Fallzahlen wesentlich durch die Überwachungsmaßnahmen des Einzelhandels bestimmt sei. Als erfreulichen Fortschritt bezeichnete Schneider die Tatsache, dass der Anteil der tatverdächtigen Kinder - wie bei den Straftaten insgesamt - auch beim Ladendiebstahl deutlich auf dem Rückzug sei.

Der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer verwies darauf, dass immer mehr Bundesländer dazu übergegangen seien, die Möglichkeiten des sogenannten Beschleunigten Verfahrens bei der Aburteilung von Ladendieben zu nutzen. "Hier kann der flächendeckende Anschluss aller Staatsanwaltschaften an das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister noch für stärkere Abhilfe sorgen", so Schneider. Dann würden umherziehende Banden und Einzeltäter und deren bereits eingestellte Verfahren schneller auffallen und sie könnten nicht mehr mit der Einstellung des neuen Verfahrens rechnen. Das könnte dazu beitragen, dass wieder mehr Händler Vertrauen in die Strafverfolgung fassen und Ladendiebe auch konsequent zur Anzeige bringen.