Erneut klageabweisende Urteile bei Aktionärsverfahren zugunsten von EM.TV

EM.TV - Mai 2006
 

einem Aktionär gelingt teilweise einzelfallbezogener Kausalitätsnachweis

Erneut haben Münchner Gerichte in den vergangenen Wochen mehrere Verfahren (ehemaliger) Aktionäre der EM.TV AG wegen mangelnder Kausalität bzw. Verjährung zugunsten der Gesellschaft entschieden. Darüber hinaus ist erstmals ein Aktionär der EM.TV AG mit seiner Schadenersatzklage gegen die Gesellschaft und zwei frühere Organmitglieder teilweise erfolgreich gewesen. Die 15. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat der Klage mit Urteil vom heutigen Tage teilweise stattgegeben.

Die Kläger der zugunsten von EM.TV ergangenen Verfahren hatten Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt rund 24.000 Euro geltend gemacht. Der Kläger zu dessen Gunsten teilweise entschieden wurde, hatte eine Summe in Höhe von insgesamt ca. 20.000 Euro geltend gemacht. Das OLG sah für einen von zwei Aktienkäufen in Höhe von ca. 10.000 Euro den Beweis als geführt an, dass der Aktionär aufgrund einer angeblich falschen Ad-hoc-Mitteilung im Jahre 2000 Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG (heute: EM.TV AG) gekauft hatte. Bei der vorliegenden Entscheidung handelt es sich bislang um das einzige Urteil, in dem ein Gericht, allerdings nur teilweise, einen Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschaft bejaht hat.

Die Urteile bestätigen aus Sicht von EM.TV, dass es für Aktionäre allenfalls im Einzelfall möglich sein kann, die von der Rechtsprechung aufgestellten hohen Anforderungen an den Kausalitätsnachweis zwischen einer Unternehmensmitteilung und einer Anlageentscheidung zu erfüllen.

Gegen EM.TV wurden bislang rund 165 Klagen eingereicht, von denen ca. 15 zurückgenommen wurden. Sämtliche sonstigen Urteile sind bislang zugunsten von EM.TV ergangen. Etwa 75 dieser Verfahren sind damit durch obsiegendes Urteil oder Klagerücknahmen rechtskräftig beendet.

Die EM.TV hatte den mitverklagten früheren Organmitgliedern den Streit verkündet. Die Gesellschaft wird bei diesen Organmitgliedern Rückgriff nehmen, sollte sie Zahlung leisten müssen.