Vivid Deutschland: Pressestatement zur Puppe My Friend Cayla

Vivid Deutschland - Februar 2017
 

 
Pressemitteilung für Deutschland

Vivid ist die jüngste Presseberichterstattung in Bezug auf My Friend Cayla bekannt. Wir nehmen die Sicherheit unserer Produkte wie auch die Erfahrungen, die die Verbraucher mit unseren Produkten machen, extrem ernst. Das gilt auch für die Vereinbarkeit unserer Produkte mit allen geltenden gesetzlichen und sonstigen Regelungen in den Märkten, in denen wir tätig sind. Vivid nimmt daher die aktuellen Behauptungen, nach denen My Friend Cayla ein „Spionagegerät“ sei und damit gegen § 90 des Telekommunikationsgesetzes verstoße, sehr ernst.

My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen § 90 TKG.

§ 90 TKG verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nicht-öffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören – und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist, es also von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck dient. Dass dies für Cayla nicht zutrifft, ist eindeutig.

Die Auffassung der Bundesnetzagentur ist daher aus unserer Sicht nicht haltbar. Ein Verbot des Verkaufs von My Friend Cayla entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Es ist unser Ziel, diesen bedauerlichen Fall so schnell wie möglich zu klären. Wir gehen deshalb bereits rechtlich gegen die Bundesnetzagentur vor.

Ganz unabhängig davon legen wir Wert darauf, die Verbraucher darüber aufzuklären, dass es keinen Anlass gibt, Cayla zu zerstören oder die Puppe wegzugeben. Sie ist kein „Spionagegerät“ und kann im Einklang mit der Gebrauchsanleitung in jeder Hinsicht sicher benutzt werden.