DVSI Info: ebay zieht AGB-Änderung zurück – keine Bildrechteübertragung mehr gefordert

Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie (DVSI) - März 2018
   
 

Im Oktober 2017 hatte ebay eine Forderung an alle gewerblichen ebay-Händler gerichtet: Die gewerblichen Händler müssen zur Teilnahme am Marktplatz ebay alle Rechte an den von ihnen für Verkaufsangebote eingestellten Bildern und Texten unentgeltlich an ebay übertragen.

Diese Ankündigung hat im Spielwarenhandel zu erheblichen Protesten geführt. Der DVSI hat ebay zu der geplanten Rechtevereinnahmung im November 2017 angesprochen. Am 18.12.2017 fand ein Gespräch zwischen ebay und dem DVSI in Berlin statt, an dem für den DVSI Ulrich Brobeil und Rechtsanwalt Steffen Wilde teilnahmen. Über den Gang der Gespräche und die Situation wurde in einem Artikel in der Toys Nr. 2, Februar 2018, sowie im Rahmen einer Informationsveranstaltung auf der Spielwarenmesse 2018 berichtet.

In der jetzt neu formulierten Darstellung des ebay-Verkäuferportals wird mitgeteilt, dass ebay eine Strategieänderung vollzogen hat und nicht mehr die zwanghafte Übertragung von Nutzungsrechten an Bildern und Produktdaten in den AGB einfordern wird.

Details zu der neuen, aus Perspektive des DVSI sehr begrüßenswerten Vorgehensweise seitens ebay können unter https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2018-fruehling/ebay-katalog#agb nachgelesen werden.

Sofern ein Händler oder ein Hersteller bereits eine Zusatzvereinbarung gegenüber ebay zur Nutzung von Bild- und/oder Textrechten erteilt haben sollte, kann diese nun über einen von ebay beschriebenen Weg widerrufen werden. Dies erscheint ein wichtiger abschließender Schritt, sollten bereits Rechte übertragen worden sein.