Arbeitsmarktreform: Trippelschritt in die richtige Richtung
"Der vom Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium vorgelegte Referentenentwurf
für die Reform des Arbeitsmarktes ist ein Trippelschritt in die richtige
Richtung", urteilte heute in Berlin Hermann Franzen, Präsident
des Hauptverbandes des
Deutschen Einzelhandels (HDE), über die Vorschläge zum
Kündigungsschutzrecht und Arbeitslosengeld. „Wir hätten uns im Kündigungsrecht
noch einiges mehr gewünscht: Heraufsetzung des Schwellenwertes auf 20
Arbeitnehmer und die Verlängerung der Wartezeit von sechs Monaten auf drei
Jahre“, sagte der HDE-Präsident. Dies würde eine echte
Bürokratieerleichterung vor allem für mittelständische Unternehmen bedeuten.
Man müsse jedoch anerkennen, dass Minister Wolfgang Clement nicht davor
zurückgescheut sei, das heiße Eisen Arbeitslosengeld anzupacken und Leistungen
zu kürzen. Dies schaffe Zuversicht für die Wirtschaft, dass die Bundesregierung
auch noch andere schmerzhafte aber notwendige Reformen im Arbeits- und
Sozialrecht anpacken werde. Als aktuelles Beispiel nannte Franzen die
Tariföffnungsklausel: „Angesichts der Weigerung von ver.di, in die Tarifverträge
des Einzelhandels Öffnungs- und Härteklauseln aufzunehmen, muss nun der
Bundeskanzler sein Versprechen wahr machen, betriebliche Bündnisse für Arbeit
durch eine gesetzliche Tariföffnungsklausel zu ermöglichen.“
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