Sonntagstatort am 2.12.: Gibt es solche Smartpuppen wirklich?

Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie (DVSI) - Dezember 2018
 

 
Die Sicherheit von Spielzeug hat für die Spielwarenindustrie und insbesondere für die Mitglieder des DVSI höchste Priorität.

Das gilt sowohl für klassische Produkte als auch für die sogenannten „Connected Toys“ oder „Smarten Spielzeuge“. Diese neuartige Variante von Spielzeugen ist entwickelt worden, um den veränderten Verbraucherwünschen Rechnung zu tragen. In der heutigen zunehmend digitalisierten Welt wächst die junge Generation als „digital natives“ auf; der Umgang mit digitalen Medien wird von ihnen als etwas Selbstverständliches wahrgenommen. Wie auch klassische Spielzeuge für Kinder die Möglichkeit bedeuten, die Welt der Großen im Kleinen nachzuahmen, gilt dies ebenso für die neuartigen vernetzten Spielzeuge.

Während die Eltern über Programme wie „Siri“ mit ihrem Handy sprechen oder über das Smartphone die Haustechnik steuern, so ermöglichen Spielzeuge mit digitaler Anbindung den Kindern, die vernetzte Welt in ihrem Umfeld kindgerecht nachzuerleben.

Selbstverständlich muss dem besonderen Schutz der Privatsphäre von Kindern entsprochen werden. Europäische und nationale Gesetzgebungen geben den Rahmen vor, welche Daten unter welchen Umständen gesammelt werden dürfen und wie diese Daten aufbewahrt werden müssen. Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO), die seit dem 25.5.2018 in Kraft ist, setzt hier neue Maßstäbe zum Schutz der Privatsphäre von Kindern. Die Industrie hält diese Maßstäbe strikt ein, industrieeigene Maßstäbe gehen teilweise noch darüber hinaus.

Unternehmen, die vernetztes Spielzeug herstellen, wenden geeignete Schutzmaßnahmen an, um die Sicherheit und Privatsphäre von Kindern und Familien zu gewährleisten. Dennoch gibt es immer das Risiko, dass von Hackern gezielt nach möglichen Schwachstellen in einem System gesucht wird und diese dann eventuell missbraucht werden. Davor sind weder die Spielwarenhersteller noch die großen Softwareunternehmen sicher. Verantwortungsvolle Unternehmen setzen in solchen Fällen alles daran, mögliche Sicherheitslücken umgehend zu schließen, um Datenmissbrauch zu vermeiden, und informieren die Behörden und die Nutzer entsprechend.
In der heutigen Welt nutzen schon Kleinkinder regelmäßig digitale Endgeräte wie Smartphone oder Tablet. Die Gefahr eines Datenmissbrauchs durch diese Unterhaltungselektronik ist deutlich höher einzuschätzen als das Risiko vernetzter Spielzeuge, die bislang ohnehin nur sehr vereinzelt im Markt zu finden sind.

Die Industrie ist sich der besonderen Verantwortung gegenüber ihrer Zielgruppe sehr bewusst. Der DVSI arbeitet mit seinen Mitgliedern kontinuierlich daran, dass entsprechende Schutzmaßnahmen in Sachen Daten- und Cybersicherheit gewährleistet sind. Transparenz gegenüber den Eltern und eine verständliche Sprache gegenüber den Kindern sind hier oberstes Gebot. Bei der Datensammlung muss berücksichtigt werden, welche Art von Daten gesammelt und verarbeitet werden. Dabei sollte man unterscheiden zwischen beispielsweise anonymem Nutzerverhalten, das auf keine Einzelperson zurückgeführt werden kann, oder personalisierten Daten, deren Erfassung und Verarbeitung nur nach vorheriger Zustimmung erfolgen darf. All das – inklusiver empfindlicher Strafen im Falle von Verstößen - regelt die neue Datenschutzgrundverordnung, die seit 2018 europaweit einheitlich gilt. Leider können nicht für den europäischen Markt bestimmte Produkte/Spielwaren leicht über die neuen Vertriebswege bestellt werden. Der DVSI unterstützt deshalb in einer aktuellen Diskussion eine neue EU-Regulierung, welche hier die großen Onlinehändler in die Verantwortung nimmt.