Piko siegt im Rechtsstreit um das Modell des ICE-3 gegen Märklin

Brandora News (Brandora Redaktion) - Januar 2007

 
Piko Sonneberg darf seinen ICE-3-Zug weiter bauen und verkaufen. Konkurrent Märklin scheiterte mit seiner Klage dagegen.

Der Modellbahnhersteller Märklin ist mit seiner Klage gegen den Konkurrenten Piko wegen Plagiatsvorwürfen vor dem Kölner Landgericht gescheitert: "Die Klage ist unbegründet", so steht es in der schriftlichen Urteilsbegründung und so fasst die Sprecherin des Kölner Landgerichts Heike Tomaschewski die Ereignisse vom letzten Freitag zusammen.

Die nüchtern klingende Auskunft ist für das Sonneberger Unternehmern Piko Spielwaren von immenser Bedeutung, so die Thüringer Allgemeine. Hatte doch Konkurrent Märklin mit seiner Klage gegen das ICE-3-Modell von Piko erreichen wollen, das die Thüringer dieses nicht mehr fertigen und vertreiben dürfen. Es handele sich dabei um ein Plagiat, denn das Modell des ICE-3 fertige Märklin bereits einige Jahre länger als die Sonneberger.

Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln folgte jedoch der Darstellung von Märklin nicht und lehnte es ab, Piko die Fertigung zu untersagen oder Schadensersatz zu verhängen. Die Ausgestaltung der von Piko hergestellten ICE-Modells sei "rechtlich nicht zu beanstanden", urteilt das Gericht und beruft sich dabei vor allem auf den Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Zu diesem Vorwurf hatte sich das Gericht bereits in einer mündlichen Verhandlung im Oktober 2006 kritisch geäußert.

Gegenüber sonstigen Nachahmungsstreitigkeiten weise der vorliegende Fall eine grundlegende Besonderheit auf, erklärte der Richter. Bei beiden Produkten handele es sich umbeabsichtigterweise möglichst ähnliche Nachbauten des großen Vorbildes, des ICE-3-Zuges der Bahn. Vor diesem Hintergrund sei es zwangsläufig, dass sich die gegenüberstehenden Produkte so sehr ähneln, dass sie auf den ersten Blick identisch erscheinen. Die aus einem früheren DDR-Kombinat hervorgegangene thüringische Konkurrenz hatte ihren ICE 3 jüngst auf den Markt gebracht, für einen Bruchteil des Märklin-Preises. Das Modell von Märklin ist seit Jahren erhältlich. Aus dieser zunächst "faktischen Monopolstellung" könne Märklin jedoch keine Rechte herleiten, betonte das Gericht.

In logischer Konsequenz dessen wies das Landgericht Köln die Klage des Göppinger Unternehmens Märklin gegen Piko ab und verurteilte Märklin zur Übernahme der Kosten des Verfahrens.