RAPEX Bericht 2006 über gefährliche Konsumartikel: Spielzeug hat Elektroartikel übertroffen

Brandora Redaktion - April 2007

 
Europäische Kommission veröffentlicht Jahresbericht 2006 über gefährliche Konsumartikel

Dank einer besseren EU-weiten Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden konnte im vergangen Jahr die Zahl entdeckter gefährlicher Konsumartikel, die im Binnenmarkt aus dem Verkehr genommen wurden, merklich erhöht werden. Wie dem gerade von der Europäischen Kommission veröffentlichten RAPEX-Jahresbericht über gefährliche Produkte zu entnehmen ist, hat die Produktkategorie „Spielzeug“ den Bereich Elektrogeräte inzwischen übertroffen, was die Zahl der häufigsten Gefahrenmeldungen angeht. Dem Bericht zufolge betrifft etwa jede zweite Meldung gefährliche Produkte aus China (440 Meldungen, d. h. 48% aller Fälle). Für insgesamt 924 gefährliche Produkte wurden im letzten Jahr über das System RAPEX restriktive Maßnahmen gemeldet. Im Vergleich dazu belief sich 2005 die Zahl der Meldungen auf 701 Fälle. Dies entspricht einem Anstieg der Meldungen von 32 %.

Mit Hilfe des Schnellwarnsystems RAPEX für gefährliche Non-Food-Erzeugnisse erstatten die nationalen Behörden der Europäischen Kommission Meldung über Erzeugnisse, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher darstellen. Ausgenommen sind Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte. Die übermittelten Meldungen werden unverzüglich an sämtliche übrigen Aufsichtsbehörden in 30 Ländern Europas weitergeleitet, so dass dann der Verkauf eines gefährlichen Produkt untersagt werden kann oder sonstige Restriktionen in Sachen Verkauf verhängt werden können. Die Europäische Kommission ruft auf zu verstärkter Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten an dem System, zu weiteren gemeinsamen Anstrengungen der nationalen Aufsichts- und Marktüberwachungsbehörden und der Zollverwaltungen untereinander und zur Zusammenarbeit mit Drittländern, damit das System noch wirksamer greifen kann.

Wie funktioniert RAPEX?

  • Wird festgestellt, dass ein Produkt (z. B. ein Spielzeug, ein Babyartikel oder ein Haushaltsgerät) gefährlich ist, dann trifft die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaates geeignete Gegenmaßnahmen. Sie kann das Produkt vom Markt nehmen, eine Rückrufaktion veranlassen oder Warnungen aussprechen. Anschließend informiert die nationale Kontaktstelle die Europäische Kommission (die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz) über das Produkt, die Risiken, die davon für die Verbraucher ausgehen, und die von der Behörde eingeleiteten Gegenmaßnahmen.
  • Die Europäische Kommission gibt die Informationen an die nationalen Kontaktstellen aller anderen EU-Länder weiter. Sie veröffentlicht im Internet Wochenübersichten über gefährliche Produkte und die eingeleiteten Maßnahmen zur Beseitigung der Risiken.
  • Die nationalen Kontaktstellen in den einzelnen Ländern sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden prüfen, ob das gerade gemeldete gefährliche Produkt auf dem Markt angeboten wird. Ist das der Fall, dann treffen sie Maßnahmen zur Beseitigung der Risiken. Sie können fordern, dass das Produkt vom Markt genommen wird, eine Rückrufaktion veranlassen oder Warnungen aussprechen.
  • Maßnahmen der Unternehmen: Hersteller und Vertriebshändler müssen die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaates informieren, wenn sie wissen (oder wissen müssten), dass ein von ihnen auf den Markt gebrachtes Produkt (z. B. ein Spielzeug oder ein Elektrogerät) gefährlich ist. In erster Linie sind die Hersteller und Händler dafür verantwortlich, dass Risiken durch von ihnen auf den Markt gebrachte gefährliche Produkte vermieden werden. Wann, wie und wen die Hersteller und Händler informieren sollten, wird in den Leitlinien beschrieben.

Dieses Schnellwarnsystem ist ein effizientes Überwachungsinstrument und ein Musterbeispiel für zusätzlichen Nutzen, der sich durch Vorgehen auf europäischer Ebene erzielen lässt“, erklärte Meglena Kuneva, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz. Und:„ Dass die Zahl der gemeldeten Fälle ständig steigt, ist ein gutes Zeichen; es bestätigt, dass die Wachsamkeit in ganz Europa permanent besser wird. Der heute vorgelegte Jahresbericht verdeutlicht, dass das System im Jahr 2006 besser funktioniert hat als jemals zuvor. Mir obliegt es, dafür Sorge zu tragen, es soweit auszubauen, dass es sein volles Potenzial auszuschöpfen vermag.“

Spielzeug ist Spitzenreiter bei den Meldungen über gefährliche Konsumartikel

Allein auf Spielwaren, Elektrogeräte und Kraftfahrzeuge entfielen 2006 über 50 % aller Meldungen. Damit bestätigen sich erneut die Ergebnisse aus den Vorjahren. Wichtigster Unterschied ist allerdings diesmal, dass zum ersten Mal die Kategorie „Spielzeug“ den Bereich Elektroartikel in Bezug auf die Zahl der Meldungen übertroffen hat.

Fast die Hälfte aller gemeldeten Produkte stammen aus China

In nahezu der Hälfte aller Fälle wurde die Volksrepublik China als Herkunftsland des gefährlichen Produkts genannt (440 Meldungen, 48%). Um dieser Angelegenheit nachzugehen, hat die Europäische Kommission ihre Zusammenarbeit mit den für Produktsicherheit zuständigen chinesischen Behörden verstärkt. Da China innerhalb kürzester Zeit zu einem der führenden Exporteure für Spielwaren, die in die EU eingeführt werden, aufgestiegen ist, hat die Europäische Kommission 2006 mit der Volksrepublik China eine Vereinbarung über den Austausch von Informationen und einen „Fahrplan für sichereres Spielzeug“, die in den Europäischen Binnenmarkt eingeführt werden, unterzeichnet.


Download: Infomaterial der Europäische Kommission

Fahrplan für sichereres Spielzeug (*.pdf 248 KB)
Leitlinien für die Meldungen durch Hersteller und Händler (*.pdf 392 KB)
Merkblatt über die Verplichtung zur Meldung (*.pdf 208 KB)
Leitfaden zu Abhilfemaßnahmen, einschließlich Rückrufaktionen (*.pdf 1.415 KB)