Koelnmesse und chinesische Gruppenorganisatoren unterzeichnen Intellectual Property Memorandum

Koelnmesse - August 2007

 

Mit der Unterzeichnung eines „Intellectual Property Memorandums“ hat die Koelnmesse gemeinsam mit ihren chinesischen Geschäftspartnern ein deutliches Zeichen für einen fairen Wettbewerb im Rahmen von Messeveranstaltungen und gegen die Verletzung von Schutzrechten an ausgestellten Produkten gesetzt. Messechef Herbert Marner unterzeichnete das Papier vor Vertretern der Medien in Peking zusammen mit den Repräsentanten der Gruppenorganisatoren, die die Beteiligung chinesischer Aussteller am Standort Köln durchführen.

Mit dem Memorandum, das in dieser Form erstmals von einer der großen europäischen Messegesellschaften initiiert wurde, verpflichten sich die Gruppenorganisatoren zur Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in Deutschland und darüber hinaus zu aktiven Maßnahmen, um auf den Messen den Schutz geistigen Eigentums zu fördern und die Verletzung von Schutzrechten zu vermeiden. Repräsentanten von rund 25 Gruppenorganisatoren waren zur Unterzeichnung vor Ort in Peking dabei, weitere werden sich anschließen. Kernpunkte der Vereinbarung sind die umfassende Aufklärung aller beteiligten Unternehmen, die Beratung und Unterstützung betroffener Aussteller in Zusammenarbeit mit Anwälten und deutschen Behörden sowie eine gemeinsame Medienkampagne in China und Deutschland.

Produktpiraterie zählt zu den drängenden Problemen des modernen internationalen Messegeschäfts. Verletzungen von Schutzrechten an Produkten und Verfahren, die oft im Rahmen von Messen zutage treten, werden in Deutschland als Angriff auf die betroffenen Hersteller betrachtet, unter denen viele Industriezweige leiden und die nicht selten die Existenz dieser Unternehmen bedrohen.

So sieht das Memorandum auch vor, auf den Kölner Messen deutlich sichtbare Aktionszentren einzurichten, in denen Betroffene umfassende Information erhalten und die Unterstützung durch spezialisierte Anwälte und deutsche Behörden vermitteln. Das Papier weist auch deutlich auf die Konsequenzen von Schutzrechtsverletzungen hin: von der Entfernung von Produkten vom Messestand über die Schließung des Standes bis zum Ausschluss von folgenden Veranstaltungen.

Das Thema Schutzrechte ist für die Koelnmesse, an deren Veranstaltungen besonders viele chinesische Unternehmen teilnehmen, von großer Bedeutung. Mehr als 3.500 Anbieter aus der Volksrepublik China, aus Hongkong und Macau stellen regelmäßig in Köln aus. Die größten chinesischen Beteiligungen sind auf der INTERNATIONAL HARDWARE FAIR / PRACTICAL WORLD, der Hausgerätemesse domotechnica, der imm cologne, der Internationalen Gartenfachmesse gafa und der Anuga, der Weltleitmesse im Ernährungsbereich, zu finden. Damit ist China, so Herbert Marner, eine der bedeutendsten Anbieternationen in Köln. „Die Koelnmesse hat deshalb ein besonderes Interesse, klare Regelungen zu treffen, um Schutzrechtsverletzungen einzudämmen, aber auch, um Vorurteilen gegen asiatische Aussteller entgegenzuwirken.“

Auszüge aus dem Memorandum

  • Koelnmesse und die Organisatoren verstehen den Schutz geistigen Eigentums als wesentliches Element von Messeveranstaltungen. Messen und Ausstellungen sollen eine Marktplattform für Aussteller darstellen, wo diese ihre rechtlich einwandfreien Produkte unter Bedingungen des fairen Wettbewerbs zeigen können.
  • Koelnmesse und die Organisatoren werden jede Art von Handlungen zum Schutz des geistigen Eigentums fördern.
  • Koelnmesse wird bei Veranstaltungen in Köln eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um etwaige Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten schnell und wirkungsvoll zu ahnden und deren Wiederholung zu verhindern. Koelnmesse unterstützt Aussteller, die Verletzung ihrer Rechte befürchten, durch Beratung oder Vermittlung ausgewiesener Spezialisten wie Rechtsanwälte oder Patentanwälte.
  • Die Partner werden dabei darauf hinweisen, dass Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten die Entfernung von Produkten vom Messestand, die Schließung des Messestandes und den Ausschluss von künftigen Veranstaltungen zur Folge haben können. Sollte ein gerichtliches Verfahren gegen einen Aussteller von einem Inhaber gewerblicher Schutzrechte durchgeführt werden, so kann das Unternehmen, welches die Rechte verletzt hat, zur Tragung der Kosten des Verfahrens verpflichtet werden.