Prüfsiegel-Dickicht für Spielzeug

Brandora Redaktion November 2007

 
Übersicht: Siegel und Kennzeichnungen für Spielzeug

Made in China" ist in Verruf geraten – Rückrufaktionen großer Unternehmen haben hohe Sicherheitsmängel bei Spielzeug offenbart. Wenn es selbst bei Markenfirmen zu Problemen kommt, woran kann sich der Kunde beim Kauf orientieren?

Die EU-Kommission will noch vor Weihnachten eine neue Spielzeug-Richtlinie mit höheren Sicherheitsstandards erlassen. "Ein Gütesiegel allein ist aber kein Ersatz für staatliche Kontrolle", sagt Verbraucherschützerin Maurer. EU-Industriekommissar Günter Verheugen sagt, er sei offen für mehr Kontrollen, auch durch externe Stellen.

Ein Zeichen oder Siegel, das generelle Schadstofffreiheit und Sicherheit – über gesetzliche Vorgaben hinaus – garantiert, gibt es bislang nicht. Dennoch können bei der Suche nach unbedenklichem Spielzeug eine Reihe von Labeln und Prüfzeichen ein gutes Stück weiterhelfen.

Die Übersicht der bekanntesten Siegel und Kennzeichen

CE-Kennzeichnung

 

Die CE-Kennzeichnung (CE steht für Communauté Européenne) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Sie ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen), sie wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dem Endverbraucher sichere Produkte zu gewährleisten. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts. Eine Prüfung von unabhängiger Stelle findet nicht statt.

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“. Die zutreffenden EG-Richtlinien legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht und wenn ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt worden ist.

Spiel gut

 

Das Label „spiel gut“ ist ein seit mehr als 50 Jahren vergebenes Label für Spielzeug. Es wird vom Arbeitsausschuss Kinderspiel und Spielzeug e.V. herausgegeben. Dabei entscheidet ein ehrenamtliches und von Spielwarenindustrie und Spielwarenhandel unabhängiges Gremium über die Vergabe. Die gesundheitlichen Kriterien beschränken sich auf sicht- und fühlbare Kriterien (z. B. scharfe Kanten, spitze Ecken, verschluckbare Kleinteile …). Auf Schadstoffe wird nicht untersucht, aber seit 2005 ist Spielzeug aus PVC von der Prämierung ausgeschossen.

Jährlich werden ca. 500 Artikel zur Kennzeichnung vorgeschlagenen, von denen etwa die Hälfte gekennzeichnet wird. Die Spielzeuge werden in Familien, Kindergärten oder ähnlichen Institutionen auf die „spiel-gut“-Kriterien getestet, und die Ergebnisse werden auf Fragebögen festgehalten. Auf Grundlage dieser Fragebögen entscheidet der „spiel-gut“-Ausschuss über die Vergabe des Zeichens.

GS - Geprüfte Sicherheit

 

Das Siegel "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) wird von unabhängigen, gewerblichen Laboren für jeweils 5 Jahre vergeben. Es bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entspricht, die z. B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Die im Jahre 1977 eingeführte Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer Verwendung, aber auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung vor Schaden sichern.

Das GS-Zeichen ist kein allgemeines Qualitätszeichen. Die GS-Kennzeichnung ist freiwillig.

TÜV/TÜVProof-Zeichen

 

TÜV ist eine Abkürzung für Technischer Überwachungs-Verein. Sie kennzeichnet eingetragene Vereine, die technische Sicherheitskontrollen, insbesondere auch solche, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind, auf privatwirtschaftlicher Basis durchführen. „TÜV-geprüft“ ist umgangssprachlich ein Qualitätssiegel für technische Prüfungen durch eine TÜV-Gesellschaft. Die Bezeichnung „TÜV-geprüft“ darf jedoch legal nur von einem Technischen Überwachungs-Verein oder einer Tochtergesellschaft verwendet werden. Alles andere ist Irreführung der Verbraucher und damit unlauterer Wettbewerb.

Das TÜVProof-Zeichen auf einem Produkt bedeutet "Sicherheits- und schadstoffgeprüft“. Ein solches Produkt entspricht nicht nur den Normen der EU Spielzeugrichtlinie DIN EN 71, sondern hat auch den TÜV-Test auf Schadstoffe, für die noch keine Grenzwerte festgelegt wurden - etwa Holzschutzmittel, Nickel und Azo-Farbstoffe – bestanden.

LGA-Qualitätszertifikat

 

Das Siegel der Landesgewerbeanstalt prüft, dass ein Produkt keine Gefahren birgt, auch wenn es im Kinderzimmer einmal hoch her gehen sollte. Getestet werden auch Entflammbarkeit; Belastbarkeit, Schadstoffgehalt, Reinigungsfähigkeit und Speichelechtheit. Wenn Hersteller das LGA-Siegel verwenden, müssen sie mit Kontrollen rechnen. Schwerpunkte beim LGA-Qualitätszertifikat sind Sicherheitsprüfungen nach der EG-Richtlinie (88/378/EWG), den ASTM-Bestimmungen, dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG).

Texiles Vertrauen - Öko-Tex Standard 100

 

Dieses Siegel bescheinigt Textilprodukten, also auch Stoff-Spielzeugen die gesundheitliche Unbedenklichkeit. Die unabhängigen Institute der "Öko-Tex Gemeinschaft" prüfen, ob die Textilien frei von krebserzeugenden und allergisierenden Stoffen sind.

"fair spielt"

 

Zwar gibt es noch kein eigenes Gütesiegel für fair produzierte Spielsachen, doch die Aktion "fair spielt" setzt sich für die Beachtung der Menschenrechte während der Spielzeugherstellung ein. Träger sind das Bischöfliche Hilfswerk Misereor, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, das Nürnberger Bündnis "Fair Toys" und die Werkstatt Ökonomie (Koordination). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholischer Familienbildungsstätten unterstützt die Aktion. Auf ihrer Webseite kann man nachlesen, welche Firmen ihre Produkte in Billiglohnländern produzieren lassen.

VDE-Zeichen

 

Das VDE-Zeichen wird vom Verband Deutscher Elektriker vergeben. Es kennzeichnet die Konformität mit den VDE-Bestimmungen bzw. europäischen oder international harmonisierten Normen und bestätigt die Einhaltung der Schutzanforderungen der zutreffenden Richtlinien. Das VDE-Zeichen steht für die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung bei sachgemäßem Gebrauch.

USK

 

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Sie hat seit ihrer Gründung 1994 über 17.600 Spieletitel auf ihre Kinder- und Jugendtauglichkeit überprüft. Waren dies anfangs Empfehlungen, sind es seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes 2003 verpflichtende Alterseinstufungen, die sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger deutlich erkennbar abgedruckt sein müssen. Gemäß Jugendschutzgesetz darf Jugendlichen in der Öffentlichkeit ein Spiel nur dann zugänglich gemacht werden, wenn es für die entsprechende Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet ist. Dies betrifft vor allem die im Einzelhandel vertriebenen Datenträger mit Spielen. Die USK vergibt farbige Siegel für verschiedene Altersstufen: gelb: ab 6 Jahren; grün: ab 12 Jahren; blau: ab 16 Jahren; weiß: ohne Altersbeschränkung; rot: nicht für Jugendliche freigegeben.