Stellungnahme von Käthe Kruse zur aktuellen Oeko-Test-Studie "Puppen"

Käthe Kruse - 3. Dezember 2007

 
Stellungnahme von Andrea-Kathrin Christenson, Geschäftsleitung Käthe Kruse Puppen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

heute möchten wir gerne zu den Ergebnissen der aktuellen Oeko-Test-Studie über Puppen wie folgt Stellung nehmen.

Das wichtigste Gebot unserer Firma, der Käthe Kruse Puppen GmbH, ist es, sicheres und gesundes Spielzeug in den Verkehr zu bringen. Aus diesem Grund werden unsere Produkte von SGS 1, einem unabhängigen Prüfinstitut, getestet.

Unser Spielzeug entspricht der EN71 (Europanorm) und der ASTM (American Society for Testing and Materials). Wir verwenden Textilien mit dem Gütestandard des Oeko-Tex 100 Kl. 1 und Kl. 2 (Angaben gemäß der Deutschen Zertifizierungsstelle Öeko-Tex der Internationalen Gemeinschaft für Forschung und Prüfung auf dem Gebiet der Textilökologie (Institut Hohenstein): Kl. 1 zu empfehlen für Babys und Oeko-Tex 100 Kl. 2 für Stoffe, die auf der Haut getragen werden bzw. die mit der Haut in Berührung kommen).

Diese oben aufgeführten, qualitativen Ansprüche, die weit über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen, waren, sind und werden für die Firma Käthe Kruse immer das Mindestmaß sein.

Die Zeitschrift Oeko-Test untersucht Produkte und setzt ihre eigenen Maßstäbe und Grenzwerte ein, zu denen sie uns gegenüber allerdings keine Stellung bezieht. Unser Prüfinstitut SGS hat zu den ermittelten Werten Stellung genommen. Sie können sich selbst vergewissern, dass die ermittelten Werte weit unter den gesetzlichen Grenzwerten sowie unter den freiwilligen Textilgrenzwerten liegen.


Stellungnahme der SGS zum Oeko-Test-Urteil vom Dezember 2007 (Heft Nr. 12)

Diese Stellungnahme wurde bereits am 26.10.2007 bei Oeko-Test eingereicht. Oeko-Test hat daraufhin nicht reagiert.

Oeko-Test-Urteil: Problematische Weichmacher: DINCH

Es muss uns klar sein, dass ohne Weichmacher kein Plastik weich wird. Aus diesem Grund haben wir Ersatzstoffe für die 6 nach EU Direktive 2005/84/EC reglementierten Phthalate (Weichmacher) eingesetzt. Gerade DINCH Hexamoll wird von der BASF durch diverse Studien als unbedenklich nachgewiesen. Öko Test bemängelt „DINCH“ als „problematischen Weichmacher“. Dieser Weichmacher ist aber von BASF gerade als „innovative Neuerung“ in den Markt gebracht worden. Die momentan vorliegende toxikologische Datenlage sagt aus, dass dieser Weichmacher im Vergleich zu den Phthalaten eine so geringe Toxizität hat, dass er in Medizinprodukten, in Spielwaren, sowie in Materialien mit Lebensmittelkontakt als der „Weichmacher der Wahl“ gilt.

Oeko-Test-Urteil: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) – erhöht

Hier möchten wir darauf hinweisen, dass auf Basis der Empfehlung des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) der striktes Grenzwert für PAKs (für hautnahe Benzo(a)pyrene) selbst nur 1mg/kg beträgt. Der nachgewiesene Wert von Oeko-Test ist um das 10fache (!), ergo 0,118mg/kg kleiner!

Oeko-Test-Urteil: Dibutylzinn (DBT) – stark erhöht

Der von Oeko-Test genannte Wert ist auch hier weit unterhalb des Grenzwertes nach Öko Tex 100 Standard, Klasse 1 für Babies. Der Grenzwert, der als unbedenklich eingestuft wird, liegt hier ebenfalls bei 1 mg/kg. Oeko-Test weist 0,531 mg/kg nach.

Oeko-Test-Urteil: Optische Aufheller

Es ist uns durchaus bewusst, dass es durch das BGVV(Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz) eine Reglementierung von einigen optischen Aufhellern gibt. Solange diese von Öko-Test aber nicht qualifiziert werden können und nur als Summenkonzentration angegeben werden, können wir keine weiteren Schritte einleiten. Optische Aufheller in Textilien erlauben frische Farben, im Wesentlichen das Weiß.

Die SGS Germany GmbH ist Teil des weltweit führenden Institutes, der SGS Holding SA (mit Sitz in Genf) im Bereich der Laboranalytik, Inspektionsdienstleistungen, Verifizierung und Zertifizierung von Dienstleistungen und Gütern. (50.000 Mitarbeiter, in 150 Ländern)


Fragen an die BASF zum Vorgehen von Ökotest in Bezug auf Hexamoll® DINCH

Warum hat die BASF dem Magazin ÖKO-TEST keine Daten zu Hexamoll® DINCH zur Verfügung gestellt?

Ökotest hat von BASF umfangreiche Informationen, u. a. die Bewertungen von BfR und EFSA erhalten. Weiterhin haben wir detailliert den Anmeldeprozess für Neustoffe gem. Chemikaliengesetz beschrieben, diesen erklärt und die entsprechenden Links zur Anmeldestelle - in Deutschland ist das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - zur Verfügung gestellt.

Unabhängig davon hat Ökotest beim Umweltbundesamt die Risikobewertung für Hexamoll® DINCH mit Bezug auf das Umweltinformationsgesetz angefordert. Die Risikobewertung des Umweltbundesamtes kommt zu folgender Schlussfolgerung, die Ökotest bekannt war:

5. Schlussfolgerung / Ergebnisse
„Aufgrund der vorliegenden Daten bezüglich der Wirkungen auf die Umwelt besteht kein Anlass zur Besorgnis. Daher wird die Schlussfolgerung i)2) gezogen, d. h. der Stoff gibt zu keiner unmittelbaren Besorgnis Anlass."

Darüber hinaus hatte Öko-Test die kompletten Original-Studien bei uns angefordert, um diese von einem unabhängigen Dritten evaluieren zu lassen. Diese Studien wurden im Rahmen des Anmeldeprozesses bereits vollständig den Behörden überstellt und von diesen bewertet. Zum Schutz unserer Eigentumsrechte sowie aus Wettbewerbsgründen geben wir derartige Studien nicht an Dritte weiter.

Ist das Produkt im Vorfeld tatsächlich so gründlich und von unabhängigen Instituten geprüft worden oder hat die BASF hier noch irgendeine Leiche im Keller?

Im Rahmen der chemikalienrechtlichen Anmeldung muss der Anmelder alle von ihm durchgeführten Studien (phys-chem., Toxikologie und Ökotoxikologie) vollständig der jeweiligen Anmeldestelle für Chemikalien zur Verfügung stellen. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die BAUA übersendet die ihr im Rahmen der Anmeldung vorgelegten Studien an die zuständigen Fachbehörden, wie z.B. für toxikologische Daten an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bzw. bzgl. ökotoxikologischer Daten an das Umweltbundesamt (UBA).Dort werden die Studien eingehend geprüft und nur, wenn die Studien allen Vorschriften entsprechen, werden diese akzeptiert. Das Umweltbundesamt kommt in seiner Risikobewertung zu Hexamoll® DINCH zu dem Schluss, dass aufgrund der vorliegenden Daten bezüglich der Wirkungen auf die Umwelt kein Anlass zur Besorgnis besteht.

Hexamoll® DINCH wurde weiterhin im Rahmen der Anmeldung für den Lebensmittelkontakt von den Toxikologen der EFSA (Europäische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit) überprüft. Im Rahmen des EFSA-Verfahrens müssen ebenfalls alle toxikologischen Prüfberichte zur Substanz und weiterhin Studien zum Stoffübergang (Migration) auf Lebensmittel eingereicht werden. EFSA bewertet und empfiehlt, sofern dem Antrag stattgegeben wird, der EU die Aufnahme in die Liste der Additive und Monomeren im Lebensmittelkontakt (Richtlinie 2002/72/EG incl. der Amendments). Auch diese Bewertung ist für Hexamoll® DINCH positiv erfolgt.