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Stellungnahme des Deutschen Verbands der Spielwaren-Industrie (DVSI) Spielzeug ist bereits jetzt das mit großem Abstand am ausführlichsten geregelte Konsumgut in Europa. Bei Spielzeug kommen zu allen allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen mehr als 420 Seiten Spezialbestimmungen aus den harmonisierten EN Normen der 71-er Reihe hinzu. Zu diesen 420 Seiten Spezialbestimmungen für Spielzeugsicherheit fügt der von der EU-Kommission am 25.1.2008 vorgelegte Entwurf für eine Richtlinie zur Spielzeugsicherheit Stoffbegrenzungen auch auf anerkannt unproblematische Stoffe wie Aluminium oder Zink, über 71 Einschränkungen bestimmter allergener Düfte und über das Verbot der CMR-III-Stoffe ca. 200 weitere Stoffe hinzu. Die Ökotests lassen ein durchschaubares Strickmuster erkennen. So wird nach wie vor auf den Sachverstand der von der Europäischen Union zugelassenen notifizierten Stellen verzichtet (Stellungnahme des DVSI „Katastrophaler Ökotest“ zum Puppentest Heft Nr. 12 / Dezember 2007 vom 27.11.2007) und unter Mitwirkung führender Toxikologen festgelegte Grenzwerte werden schlichtweg ignoriert. Zur Verdeutlichung: Seit Jahren verweigert ÖKO-TEST konsequent die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Spielzeugsicherheit. Stattdessen gibt es jede Weihnachtssaison Terror zur Spielzeugsicherheit. Der aber ersetzt nicht ehrliches Engagement für’s Kind. |