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Kein Konsumgut in Europa ist besser geregelt als Spielzeug. Bereits vor der Novellierung der Spielzeugrichtlinie war Spielzeug in Europa der mit großem Abstand am umfassendsten geregelte Gebrauchsgegenstand. Unter der ersten New Approach EU-Richtlinie 88/378 EWG wurden die harmonisierten EN-Normen der 71er Reihe mit über 200 Seiten speziellen Sicherheitsbestimmungen für Spielzeug entwickelt. Neben den allgemeinen gesetzlichen Beschränkungen ist das Spezialwerk der EN-Normen für Spielzeugsicherheit mittlerweile auf 450 Seiten angewachsen und wird laufend ergänzt und verschärft. Alle von Ökotest getesteten Spielzeuge entsprechen den einheitlichen europäischen Vorgaben. Ökotest gibt sich selbst höhere private Grenzwerte. Diese werden aus Gesichtspunkten des vorbeugenden Gesundheitsschutzes weltweit von den maßgeblichen wissenschaftlichen Experten abgelehnt. Spielzeug, das den umfangreichen Sicherheitsbestimmungen der EU entspricht, kann ohne jegliche Bedenken gekauft und gespielt werden. |