JOKER AG mit einstweiliger Verfügung gegen Nachahmer von Wasserrutschen / Wasserspielprodukten!

Joker AG - 2. Juni 2004

Wichtige Information an den Handel:

Erteilte einstweilige Verfügung gegen Nachahmer von Wasserrutschen / Wasserspielprodukten der JOKER AG!

Aufgrund zahlreicher Fragen aus dem Händlerbereich erlaubt sich die JOKER AG/SA folgenden Hinweis: In letzter Zeit sind auf dem Spielzeugmarkt Wasserspielprodukte aufgetaucht, welche unter Verpackungen, wie nachfolgend abgebildet, angeboten und vertrieben werden.
 


Kopien:

 
Herstellerin dieser Produkte samt der Verpackung ist die Firma Speedworld Toys Limited aus Hong Kong / China.

Die JOKER AG/SA vertreibt seit März 2003 hochwertiges Wasserspielzeug, darunter die Spiele „Wave Rider“ und „Water Twist“ mit den folgenden Verpackungen:
 

Originale:

Original „Wave Rider“ Original „Water Twist“

 


Die Ähnlichkeit der Verpackungen der Firma Speedworld Toys Limited zu den erfolgreich auf den Markt positionierten Verpackungen der Spiele „Wave Rider“ und „Water Twist“ ist nicht zu übersehen und verursacht auf dem Spielwarenmarkt Verwirrung, da der Kunde über die betriebliche Herkunft getäuscht wird.

Die Firma JOKER AG/SA hat daher gegen die Firma Speedworld Toys Limited vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, in welcher der Firma Speedworld Toys Limited verboten worden ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Spiel-Wasserrutschen und/oder Wasserspielmatten in/unter den oben abgebildeten Verpackungen dieser Firma anzubieten, zu vertreiben oder sonst in den Verkehr zu bringen.

Da die JOKER AG/SA es nicht dulden kann, dass ihre Kunden über die betriebliche Herkunft von Produkten getäuscht werden und ferner auch den guten Ruf ihrer Produkte „Wave Rider“ und „Water Twist“ gefährdet und ausgenutzt sieht, weist sie darauf hin, dass sie es nicht dulden wird, dass die vorgenannten Spielwaren von Dritten unter den oben abgebildeten Verpackungen der Firma Speedworld Toys Limited, oder anderen Agenten und/oder Importeuren, angeboten, vertrieben und in Verkehr gebracht werden. Die intensiven Werbeaktivitäten und andere Leistungen der JOKER AG/SA zur erfolgreichen Marktpositionierung ihrer Produkte kommen auch insbesondere den Händlern jeder Wirtschaftsstufe zu Gute.

Händler können sich schadlos halten indem Sie freiwillig und rein prophylaktisch auf den Verkauf, den Vertrieb oder die Anpreisung der inkriminierten Verpackungen verzichten und indem Sie Ihre Lagerbestände an Ihren Lieferanten, Agenten oder direkt an die Firma Speedworld Limited in Hong Kong zurückschicken.

Die JOKER AG/SA ist sich sicher, dass die Fachhändler ihren Standpunkt verstehen und dass Sie sich für das Originalprodukt und die nachweisliche Qualität entscheiden. Bei Fragen steht die JOKER AG/SA sowie deren Vertriebsteam sehr gerne zur Verfügung.