EM.TV AG reicht Schadensersatzklage gegen ehemalige Organmitglieder ein

EM.TV AG 13. Oktober 2004
 

Die EM.TV AG hat heute beim Landgericht München I Klage gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa, den früheren stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Florian Haffa und den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Nickolaus Becker erhoben. Weitere ehemalige Organmitglieder, bei denen die Gesellschaft nicht den Schwerpunkt der Veranwortungsbeiträge sieht, haben Verjährungsverzichtserklärungen abgegeben und werden deshalb zur Zeit nicht in die Klage einbezogen.

Der Klageantrag lautet auf Zahlung von ca. € 148 Mio., wobei die Erhöhung der Klagesumme gegenüber den ursprünglich geforderten ca. € 136 Mio. im wesentlichen auf Zinserhöhungen beruht. Zudem wird auch auf Feststellung geklagt, dass die Herren Thomas und Florian Haffa sowie Dr. Nickolaus Becker verpflichtet sind, die EM.TV AG von Ansprüchen der Deutsche Morgan Grenfell-Gruppe freizustellen. Da die EM.TV aufgrund einer Vereinbarung mit der Deutsche Morgan Grenfell-Gruppe ein Drittel des vereinnahmten Schadensersatzbetrags bis zu einer Höhe von € 50 Mio. abzuführen hat und somit bei der EM.TV AG ein Schaden in dieser Höhe verbleibt, haben die ehemaligen Organmitglieder die Gesellschaft zusätzlich auch von dieser Verbindlichkeit gegenüber der Deutsche Morgan Grenfell-Gruppe freizustellen.

Die nunmehr im Klagewege geltend gemachten Ansprüche beruhen auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Formel 1-Beteiligung im Jahre 2000. Die Klage ist erforderlich geworden, da die ehemaligen Organmitglieder einen Ausgleich des Schadens der Gesellschaft abgelehnt haben. Die Überprüfung weiterer möglicherweise schadensersatzbegründender Sachverhalte durch die Gesellschaft dauert noch an.