Deutsches Gericht: Birkenstock-Sandalen genießen keinen Urheberrechtsschutz

26.2.2025 BRANDORA
Lizenzbranche
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Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die bekannten Birkenstock-Sandalen nicht als urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst gelten. Damit unterlag das Unternehmen in seinem Versuch, Nachahmungen seiner ikonischen Schuhmodelle zu verbieten.

Hintergrund des Rechtsstreits

Birkenstock, ein Traditionsunternehmen mit Sitz in Linz am Rhein, ist weltweit für seine bequemen Sandalen mit Korkfußbett bekannt. In den vergangenen Jahren sah sich das Unternehmen zunehmend mit Nachahmungen konfrontiert, die optisch sehr ähnliche Modelle zu niedrigeren Preisen auf den Markt brachten.

In diesem Fall hatte Birkenstock argumentiert, dass das Design seiner Modelle – insbesondere der Sandalen „Arizona“ und „Gizeh“ – über den gewerblichen Schutz hinaus urheberrechtlichen Status verdient. Das Unternehmen berief sich darauf, dass seine Schuhdesigns künstlerische Schöpfungen seien, die über rein funktionale oder handwerkliche Aspekte hinausgehen.

Das Urteil des Gerichts

Das Gericht wies die Klage von Birkenstock jedoch ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Gestaltung der Sandalen nicht die notwendige „Gestaltungshöhe“ erreiche, um als schutzwürdiges Werk im Sinne des Urheberrechts zu gelten. Die Form sei stark durch ergonomische und funktionale Aspekte geprägt und stelle keine künstlerische Leistung dar, die über das Übliche hinausgehe.

Mit diesem Urteil bleibt es Konkurrenten erlaubt, Sandalen mit ähnlicher Gestaltung auf den Markt zu bringen, solange keine direkten Marken- oder Designrechte verletzt werden.

Reaktionen und Auswirkungen

Birkenstock zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Das Unternehmen sieht darin eine Schwächung des Schutzes geistigen Eigentums und betont, dass Produktpiraterie in der Mode- und Schuhbranche ein ernsthaftes Problem darstellt. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass Birkenstock weiterhin juristische Mittel nutzen werde, um seine Produkte vor Nachahmungen zu schützen.

Rechtsexperten sehen in dem Urteil eine Bestätigung der hohen Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen in Deutschland. Unternehmen wird geraten, neben dem Urheberrecht auch auf andere Schutzmechanismen wie Marken- oder Designrechte zu setzen, um ihre Produkte vor Nachahmern abzusichern.

Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung, dass ähnliche Sandalen weiterhin zu günstigeren Preisen erhältlich bleiben. Gleichzeitig wirft das Urteil die Frage auf, ob der Schutz von Designklassikern in Deutschland ausreichend ist oder ob Anpassungen im Urheberrecht erforderlich wären.

Auswirkungen auf das Licensing

Das Urteil erschwert es Birkenstock, sein Design über Lizenzverträge zu schützen. Da die Sandalen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, können Nachahmer ähnliche Modelle legal anbieten, ohne eine Lizenz erwerben zu müssen.

Für den Licensing-Markt bedeutet das:

  • Lizenznehmer können nicht exklusiv mit dem Design arbeiten, da Konkurrenzprodukte zulässig sind.
  • Der Schutz von ikonischen Produktdesigns stützt sich stärker auf Marken- und Designrechte statt auf das Urheberrecht.
  • Kooperationen mit Birkenstock bleiben attraktiv, aber primär wegen des Markennamens und nicht wegen eines geschützten Designs.

Letztlich zeigt das Urteil, dass im Licensing-Bereich Markenwert und Designschutz wichtiger sind als das Urheberrecht, wenn es um Produkte mit funktionalem Charakter geht.

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