
Adam Opel AG verliert Rechtsstreit gegen Autec AG
Nach Auffassung des Landgerichtes Nürnberg scheitert ein markenrechtlicher Anspruch der Klägerin schon daran, dass die Beklagte das streitgegenständige OPEL - Logo nicht „als Marke“ benutze. Anbringung einer für Spielzeug geschützten Marke auf einem Modellfahrzeug begründe im vorliegenden Fall keine hierfür erforderliche Beeinträchtigung …